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Die Uni Wien wird autonom Studiengebühren einführen. Es soll aber die Möglichkeit geben, diese zu stunden.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien - Sollten sich Uni-Rektoren in der Frage der Studiengebühren am Stopfen von Gesetzeslücken beteiligen, wenn sie seitens der Regierungskoalition keine hinreichenden Lösungsvorschläge vorzufinden meinen? "Nein", sagt der Uni-Wien-Rektor Heinz W. Engl: "Aber: Wir wollen hier einen Beitrag leisten, diese Lücke rasch wieder zu schließen." Seit der Senat vor einer Woche grünes Licht für die Einhebung von Studiengebühren seitens der Uni Wien bei Drittstaatsangehörigen und nichterwerbstätigen Langzeitstudierenden gegeben hat, rücken nun juristische Fragen ins Zentrum der Diskussion.

Fest steht: Die Studierenden werden gegen ihre Uni klagen, unklar ist nur, in welcher Form. Denn wenn alle Betroffenen Klagen einbringen - wozu einzelne Stimmen in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) aufgerufen haben -, könnten sich bei den mehr als 10.000 Fällen allein an der Uni Wien die Verfahrenskosten auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen - den entweder die Uni oder die Studierendenschaft zu entrichten hätte: 2620 Euro müssten an den siegreichen Beschwerdeführer gezahlt werden, also ein Vielfaches der 363,36 Euro Studiengebühren, um die es ursächlich geht.

Jetzt schon hat die ÖH eine Million Euro an Rücklagen aufgelöst, um studentische Kläger zu unterstützen. Ob weitere Rücklagen aufgelöst, nur Präzedenzfälle vor Gericht gebracht werden oder eine Flut an Klagen angestoßen werden soll, wird noch diskutiert.

Klagen können nur von Einzelpersonen eingebracht werden, Sammelklagen sind in Österreich nicht möglich. Wenn ein Student also gegen die Regelung klagen will, muss er zuerst die Gebühren einzahlen und daraufhin bei der Uni um Rückerstattung ansuchen. Sobald dieser Antrag abgewiesen wird, kann man Beschwerde vor dem Senat einbringen, und erst wenn diese zurückgewiesen wird, kann vor den Verfassungsgerichtshof gezogen werden.

Angebot an Studierende

Um eine Flut an Klagen abzuwenden, macht Engl den Studierenden ein Angebot. Wie er im UniStandard-Interview sagt, sieht der noch nicht veröffentlichte Satzungstext der Uni, der die Einhebung der Gebühren regelt, vor, dass Studierende erst bezahlen müssen, wenn es einen gerichtlichen Bescheid gibt, der die Rechtmäßigkeit der Gebühren feststellt. Bis dieser vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass "die Zahlung gestundet wird".

Wenn nun aber ein Großteil der Studierenden dieses Angebot nicht annimmt und eine massive Anzahl an Klagen eingebracht wird, besteht dann nicht die Gefahr, dass die Uni sogar mehr Geld verliert, als sie durch die Studiengebühren einnimmt? Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien bestätigt dies.

"Vernünftig wäre das natürlich nicht. Wenn wir verlieren und zehn Millionen zu bezahlen haben, stellt sich die Frage, in wessen Interesse das ist", meint Engl. Deshalb: "Wir haben den Text so austariert, dass in Realität diese Gefahr nicht besteht. Sollten wir verlieren, werden wir die Verordnung rückwirkend aufheben, und jeder Studierende bekommt das Geld zurück." So soll gewährleistet werden, dass die Uni nur einmalig eine Klage verlieren kann, auch wenn sie vielfach verklagt wird. Jedoch gibt es in der ÖH einige skeptische Stimmen, ob eine solche rückwirkende Aufhebung auch tatsächlich möglich sei.

Die Entscheidung über die Studiengebühren wird jedenfalls frühestens in der ersten Hälfte 2013 fallen - diesmal aber vor Gericht. (Lara Hagen/Sebastian Neumann, UniStandard, DER STANDARD, 3.5.2012)