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Das Shirt des Anstoßes

Foto: APA/privat

Klagenfurt  - Ein 44 Jahre alter Kärntner, der Anfang August in Villach am Rande eines Kirchtags-Umzuges von der Polizei festgenommen worden war, ist nun mit seiner Beschwerde gegen die Amtshandlung abgeblitzt. Er hatte ein Shirt getragen, auf dem "Uwe geh in Häfn" - bezogen auf FPK-Obmann Uwe Scheuch - zu lesen war. Er soll sich ein Wortgefecht mit FPK-Mitgliedern geliefert haben, weil er sich nicht ausweisen wollte, wurde er festgenommen. Die Festnahme wurde danach damit begründet, dass es sich beim T-Shirt-Spruch um "entartete Meinungsäußerung" gehandelt habe (derStandard.at berichtete).

Wie die "Kleine Zeitung" in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichtet, hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) die Vorgangsweise der Polizei für rechtens befunden.

"T-Shirt nicht Grund für Festnahme"

Der Anwalt des T-Shirt-Trägers, Gottfried Hudl, machte geltend, seinem Mandanten sei durch die Festnahme das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen worden, der Vorfall habe sich abseits des Kirchtagsumzugs ereignet. Der UVS sah das anders, der Polizist habe den Mann aufgefordert, die Gruppe zu verlassen und die Ordnung nicht zu stören. Da er sich geweigert hatte, sei er eben festgenommen worden. Das Anlegen der Handschellen sah die Richterin deshalb als gerechtfertigt an, da der Festgenommene sich zweimal habe fallen lassen und somit Widerstand geleistet habe. Das T-Shirt sei nicht der Grund für die Festnahme gewesen, der Beamte habe die Schrift erst in der Polizeiinspektion gelesen.

Hudl zeigte sich über die Entscheidung "entsetzt und enttäuscht", die Richterin sei ausschließlich dem Polizisten und den Zeugen gefolgt. Der Kärntner muss jetzt knapp 900 Euro Auslagenersatz an die Polizei leisten. Sechs Wochen hat er nun Zeit, zu entscheiden, ob er den Bescheid des UVS beim Höchstgericht anfechten will.
 (APA)