Kärnten

"Uwe, geh in Häfn": T-Shirt-Träger verlor vor UVS

15. Februar 2012, 15:05
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    foto: apa/privat

    Das Shirt des Anstoßes

Mann mit Anti-Scheuch-Shirt war von Polizei festgenommen worden und beschwerte sich - erfolglos

Klagenfurt  - Ein 44 Jahre alter Kärntner, der Anfang August in Villach am Rande eines Kirchtags-Umzuges von der Polizei festgenommen worden war, ist nun mit seiner Beschwerde gegen die Amtshandlung abgeblitzt. Er hatte ein Shirt getragen, auf dem "Uwe geh in Häfn" - bezogen auf FPK-Obmann Uwe Scheuch - zu lesen war. Er soll sich ein Wortgefecht mit FPK-Mitgliedern geliefert haben, weil er sich nicht ausweisen wollte, wurde er festgenommen. Die Festnahme wurde danach damit begründet, dass es sich beim T-Shirt-Spruch um "entartete Meinungsäußerung" gehandelt habe (derStandard.at berichtete).

Wie die "Kleine Zeitung" in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichtet, hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) die Vorgangsweise der Polizei für rechtens befunden.

"T-Shirt nicht Grund für Festnahme"

Der Anwalt des T-Shirt-Trägers, Gottfried Hudl, machte geltend, seinem Mandanten sei durch die Festnahme das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen worden, der Vorfall habe sich abseits des Kirchtagsumzugs ereignet. Der UVS sah das anders, der Polizist habe den Mann aufgefordert, die Gruppe zu verlassen und die Ordnung nicht zu stören. Da er sich geweigert hatte, sei er eben festgenommen worden. Das Anlegen der Handschellen sah die Richterin deshalb als gerechtfertigt an, da der Festgenommene sich zweimal habe fallen lassen und somit Widerstand geleistet habe. Das T-Shirt sei nicht der Grund für die Festnahme gewesen, der Beamte habe die Schrift erst in der Polizeiinspektion gelesen.

Hudl zeigte sich über die Entscheidung "entsetzt und enttäuscht", die Richterin sei ausschließlich dem Polizisten und den Zeugen gefolgt. Der Kärntner muss jetzt knapp 900 Euro Auslagenersatz an die Polizei leisten. Sechs Wochen hat er nun Zeit, zu entscheiden, ob er den Bescheid des UVS beim Höchstgericht anfechten will.
 (APA)

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Posting 1 bis 25 von 335
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PaterWilli
01
25.2.2012, 15:24
900 Euro Auslagenersatz ?

Was hat man sich von einer Beschwerde vor dem UVS erwartet?

Der UVS bezeichnet sich zwar als "Tribunal" (lat = Gericht), aber er IST kein Gericht, kann also kein Urteil fällen über eine Causa, sondern nur über eine Beschwerde befinden und dann einen Bescheid erstellen. Das hat der UVS wohl getan. (Der Ausdruck "Richterin" im Artikel kann daher nur falsch sein)

900 Euro Auslagenersatz für die Polizei klingt m.E. erklärungsbedürftig, da wüßte ich gerne mehr.

Interessant kann es erst werden, sollte der Bescheid beim Höchstgericht angefochten werden.

Bitte Bitte
12
23.2.2012, 14:47
Über Kärnten

wird noch immer unter der Rubrik Inland berichtet?

Haben wir Kärnten somit immer noch nicht abtauschen können? Und was ist, wenn wir es einfach nur verschenken? Fehlerhafte Grenzziehungen müssen doch korrigierbar sein.

Europa ist doch nicht Afrika, wo Menschen unterschiedlichster Art in einem künstlich zusammengewürfelten Staatengebilde zusammenleben müssen.

Slowenien bis zum Alpenhauptkamm und Osttirol zu Südtirol, worüber die beiden sicher auch nicht traurig wären. Das müsste doch in einem Staatenbund wie die EU problemlos möglich sein.

Und wenn wir uns nicht mehr über die Kärntner ärgern müssen, täten wir sogar wieder in den Urlaub dorthin fahren. Wir fahren ja auch nach Kuba, Kenya, Kanada ohne uns um die Leute dort zu kümmern.

Toto Wien
10
23.2.2012, 09:21
Anfechten sofort!

commoner
10
22.2.2012, 18:41
rigides kärnten

dazu fällt mir jetzt eine geschichte ein, die mir ein konzertveranstalter vor ein paar jahren erzählt hat: damals war nordslowenien noch haiderland und als sich mitglieder einer deutschen band nach ihrem konzert auf der fahrt zum hotel abschätzig zur person des landeshauptmanns äußerten, brachte sie der taxifahrer statt ins hotel direkt zur polizei. nirgends in österreich ist der neofeudalismus so engstirnig...

madathara
10
22.2.2012, 16:49

wo kommen wir denn da hin wenn jeder ein t-shirt seiner wahl anziehen darf. wenn die fpö/bzö/pk heinis mal an der macht sind gibts wieder ordentlich schleifen mit blauen, roten, etc stern drauf. damit alles wieder seine ordnung hat. (im übertragenen sinn).

heute gibts natürlich vorratsdatenspeicherung mit digitalem fußabdruck und die dadurch leicht mögliche verfolgung andersdenkender...

Der Weg zur Knechtschaft
32
21.2.2012, 17:28
Die freie Meinung muss unser höchstes Gut bleiben!

Ich glaube, dass wir in diesen Fällen (egal ob aus linker oder rechter Ecke kommend) sehr aufpassen müssen, denn die freie Meinung muss unser höchstes Gut bleiben!

Daher finde ich diese Verurteilung falsch, aber auch die Verurteilung von Frau Sabbaditsch-Wolf, die eine Aussage über den Propheten Mohammed getroffen hat.

Bitte Bitte
11
23.2.2012, 14:56
Elegant das Thema gewechselt

Es geht aber noch immer um die FP-Saubande und um Kärnten :-)

Raphae1
32
21.2.2012, 22:30

Frau Sabbaditsch-Wolff hat nicht "eine Aussage über den Propheten Mohammed" getroffen, sondern laut News im Rahmen von FPÖ "Bildungsveranstaltungen" massivste Hetze gegen den Islam und Muslime betrieben. Das ist ein großer Unterschied.

Der Weg zur Knechtschaft
11
21.2.2012, 22:43
Aha. Laut News.

Nein, das war nicht "massivste Hetze". Sie hat verglichen. Vielleicht unpassend, aber sie hat nur verglichen.

Wo liegt die Grenze zwischen "Uwe geh in Häfn" und einem Vergleich.

Da ich es nicht definieren will, bin ich vehement für die freie Meinungsäußerung.

Ich halte es daher eher mit Tallentyre/Hall: "I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it"

Raphae1
10
21.2.2012, 23:10

Was hat sie denn "verglichen"? Laut News hat sie nicht nur einen unpassenden Vergleich gebracht, sondern Religionshetze betrieben. Es gibt bereit genug Bigotterie in diesem Land. Kriegshetze fällt auch nicht unter freie Meinungsäußerung und zwar aus gutem Grund.

Dr. Lari and Mr. Fari
 
10
22.2.2012, 14:29
News ist eine womöglich manipulative Sekundärquelle, die eigentlich nicht zu einer Urteilsbegründung taugt.

Es wird schon lange medizinisch durchaus einleuchtend diskutiert, daß auch Saulus/Paulus, der eigentliche, "organisatorische" Begründer des Christentums, seine "Bekehrung" in Form eines epileptischen Anfalles erlebt habe.

Dagegen haben sicher ein paar Bischöfe der Strickart Krenn etc. gemurrt, aber es hat, zumindest sit 1945, niemand mehr in Mitteleuropa für sinnvoll und gerechtfertigt empfunden, gegen diese, wie gesagt, wissenschaftlich begründete, Überlegung zu klagen. Nix anderen ist das mit Mohammed. Es ist ein lange bekanntes Phänomen, daß epi-Anfälle oft von religiös gefärbte Halluzinationen begleitet sind, was auch zur früheren Bezeichnung "morbus sacer" führte.

WEG MIT DEM ANITILAIZISTISCHEN RELIGIONSSCHUTZPARAGRAPHEN!

Raphae1
21
22.2.2012, 17:42

Wissenschaftlich begründete Hetze? Ja genau, lasst uns wieder mittelalterliche Religionskriege führen. Das wird und bestimmt weiter bringen.

Dr. Lari and Mr. Fari
 
10
22.2.2012, 22:04
Was faselst Du da?

Wer redet von Religionskrieg? Höchstens Du!

Raphae1
10
25.2.2012, 23:11

Ja, richtig. Du willst nur den Propheten einer Weltreligion einen halluzinierenden Irren nennen. Ich nenne das mittelalterlichen Religionsdialog.

Der Weg zur Knechtschaft
21
22.2.2012, 11:15
Nun ja

Wie würden Sie heute einen 56-jährigen Mann bezeichnen, der mit einer 9-jährigen die Ehe vollzieht?

Raphae1
10
22.2.2012, 12:58

War das nicht die Frau Susanne Winter, die für diesen "Vergleich" verurteilt wurde?

Der Weg zur Knechtschaft
10
22.2.2012, 13:30

Nö, die hat irgend was anderes g'sagt (glaub' ich).

Aber trotzdem, Meinungsfreiheit für rechts und links gleichermaßen (natürlich mit einigen wenigen Ausnahmen).

Dr. Lari and Mr. Fari
 
10
22.2.2012, 14:29
nein, die Verurteilte hieß Winter.

Raphae1
10
21.2.2012, 12:46
Störung der Ordnung

.. ist der beliebteste Gummiparagraph der Exekutive. Wer definiert denn welche "Ordnung" gestört wird und was unter "rücksichtslosem Verhalten" zu verstehen ist? War es denn der T-Shirt Träger, der die Ordnung gestört hat, oder haben die anderen darauf rücksichtslos reagiert?

milchwerk
10
20.2.2012, 20:07
bleibt entspannt

Sollte das urteil auf den sich der spruch bezieht, halten, faellt der satz vom imparativ ins praesens und die stadt wird voll von t-shirts sein. Und die ewigen schuschnigg zitieren hier im forum will ich erinnern: sie beziehen sich in ihrem staendigen kaernter bashing: "alles nazis dortunten" auf einen austrofaschisten.

WikiPeda
11
20.2.2012, 16:41
wie wäre es, wenn jeder von uns, sagen wir mal, 20 euro in einen pot wirft,

damit die sache bis zur letzten instanz ausjudiziert werden kann, ohne das es für den t-shirt ruinös wird. dieser staatlichen willkür muss einhalt geboten werden.

gas karl
10
20.2.2012, 12:55
Wie in den guten Alten 30ern

Hat ein Glück der Mann, dass er ein Kärntner si tund nciht Angehöriger irgendeiner Minderheit

melora
10
20.2.2012, 11:58
Manche Richterinnen sind halt auch dort zu Hause, wo sich die Richter gern mit Schmissen schmücken.

Inga Meier
22
20.2.2012, 07:52
In Polizei und Gerichten

haben Braunschwarzen gute Vertretungen - das weiß man ja!

Nicht nur aus Doitschland!

Vormund der "Trottel mit Kapperl"
11
19.2.2012, 12:58
Das Schönste ist aber, dass die Aufschrift auf dem Leiberl sowieso ein Ablaufdatum hat, denn:

UWE GEHT IN HÄFN!!!!

Und das ist mehr als gerecht. Den Versicherungsbetrug hat er eh abbeutln können, sein Kumpan sitzt in Ungarn!

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