Kein Amtsmissbrauch

Tierschützerprozess: Ermittlungen gegen Soko- BeamtInnen eingestellt

01. August 2011 16:20
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    Foto: dapd/lukas barth

    Drei Mal hatte das Landesgericht Wiener Neustadt die Kriminalpolizei aufgefordert, den Beschuldigten im Tierschützerprozess volle Akteneinsicht zu gewähren - vergeblich. Die Staatsanwaltschaft sieht trotzdem keinen Grund, wegen Amtsmissbrauchs anzuklagen

Staatsanwaltschaft hält Einsatz der Verdeckten Ermittlerin für rechtsmäßig - Anwalt kündigt Fortsetzungsantrag an

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KorruStA) hat die Ermittlungen gegen vier BeamtInnen der "Soko Bekleidung" eingestellt. Das gab die KorruStA am Montag per Aussendung bekannt.

Der Grüne Klub und weitere Beteiligte hatten die PolizistInnen wegen Missbrauch der Amtsgewalt, Urkundenunterdrückung, Freiheitsentziehung und falscher Beweisaussage angezeigt (derStandard.at berichtete). "Nach umfassender Prüfung" stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen mangelnder Verdachtslage ein. Die Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage seien wegen Unzuständigkeit abgetreten worden, diese Vorwürfe werden also noch geprüft.

VE-Einsatz rechtsmäßig

Was den Einsatz der verdeckten Ermittlerin (VE) "Danielle Durand" betrifft, so sah die Staatsanwaltschaft nicht nur "kein strafbares Verhalten" seitens der Soko-BeamtInnen. Sie kam sogar zum Schluss, dass der Einsatz der VE rechtsgemäß erfolgt sei. Die Begründung der Polizei, "Durand" sei nicht zur Ermittlung, sondern nur zur Gefahrenabwehr eingesetzt worden, sei nachvollziehbar: "Die Rechtsansicht der Kriminalpolizei, wonach eine derartige auf das Sicherheitspolizeigesetz gestützte Maßnahme auch während eines laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zulässig sei, ist mangels entgegenstehender gesetzlicher Regelung jedenfalls vertretbar", heißt es in der Aussendung.

Auch, dass der Bericht der Verdeckten Ermittlerin nicht in den Akt aufgenommen wurde, hält die Staatsanwaltschaft für zulässig, "weil sich aus ihnen weder eine konkrete Be- noch Entlastung nach Art eines Alibibeweises ergeben hat". Dass "Durand" nichts Belastendes finden konnte, könne als "Indiz, dass die verdeckte Ermittlerin nicht an den entscheidenden Teil der Organisation herangekommen ist", gewertet werden.

Dass den Beschuldigten wiederholt Akteneinsicht verwehrt wurde, sei ebenfalls kein Grund, die BeamtInnen wegen Amtsmissbrauchs zu verfolgen, da diesen kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen sei.

Wiener Neustadt könnte weiterermitteln

Der Vorwurf der falschen Beweisaussage könnte nun von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt geprüft werden. Das bestätigte KorruStA-Sprecher Martin Ulrich am Montag auf derStandard.at-Anfrage. Die Causa sei "nicht direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft" übertragen worden, sondern der Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt worden, um dieser die Abtretung des Falls nach Wiener Neustadt zu ermöglichen, so Ulrich. Der Grund: Die Zeugenaussagen wurden am Landesgericht Wiener Neustadt abgegeben, daraus ergebe sich eine Tatortzuständigkeit.

Anwalt will Fortsetzungsantrag einbringen

TierschützerInnen-Anwalt Stefan Traxler, der sich den Anzeigen als Privatbeteiligter angeschlossen hat, kündigte am Montag einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens an. "Akteneinsicht ohne Vorsatz zu verweigern, das geht nicht", so Traxler gegenüber derStandard.at. Das Landesgericht Wiener Neustadt habe die Polizei drei Mal aufgefordert, Akteneinsicht zu gewähren. "Sie haben es trotzdem nicht getan. Kein Vorsatz? Da wedelt der Schwanz mit dem Hund", so Traxler.

Grüner Steinhauser: "Unbefriedigend"

Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser bezeichnete die Entscheidung der KorruStA am Montag als "im Kern unbefriedigend, weil damit das Verschweigen von Ermittlungsergebnissen nie den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen wird. Damit wird der Polizei ein sehr weitgehender Spielraum eingeräumt, welche Ermittlungsergebnisse in ein Strafverfahren einfließen und welche nicht. Die Beschuldigten stehen dem machtlos gegenüber", so Steinhauser, der eine parlamentarische Anfrage zum Thema einbringen will. (mas, derStandard.at, 1.8.2011)

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Posting 1 bis 25 von 328
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m+m
02.08.2011 19:46
raw
02.08.2011 22:06
wunschdenken...

oh du lethargisches österreich

Poldi Fesch
02.08.2011 16:30
wenn da niemand

als Privatbeteiligter dabei war, war das klar

##V+##
02.08.2011 15:27
Na servas, kann sich jemand vorstellen, wie mit jemandem verfahren wird, der kein solches mediales Interesse genießt wie die Tierschützer?

Als Beschuldigter Durchschnittsbürger scheint man in diesem Land nahe an der Vogelfreiheit zu sein!

trollvottel
02.08.2011 17:05

Geschätzter Anteil Fehlurteile in Ländern mit hoch entwickeltem Justizsystem: 25% bis 35%

Noch Fragen?

Muckefuck
02.08.2011 21:04
Und bei den übrigen Ländern,

z.B. Österreich, 45% bis 55%?

so so ....
08.12.2011 15:44

Aber was ist mit den Justizoligarchien wie A ?
Kann mir nicht vorstellen, dass es in A soviel korrekte Verfahren gibt.

Überschneidungen möglich:
Motivierte Richter: 30 %
Fähige Richter: 15 %
Ehrliche Richter 30 %
Schware Schafe: Rest

##V+##
02.08.2011 17:17
Ja, woher kommen die Zahlen

Hans Funkelfels
02.08.2011 15:00

Jetzt mal so eine Frage an alle. Wenn das Justizsystem so offensichtlich versagt, kann man da nicht vielleicht gemeinsam was dagegen machen? Oder bleibt uns nur das Kopfschütteln und Sudern?

Poldi Fesch
02.08.2011 16:31
das war aber

vorherzusehen. Kein zufall, dasz es Privatbeteiligte gibt

Hans Funkelfels
02.08.2011 16:41

huh?

Poldi Fesch
02.08.2011 17:03

TierschützerInnen-Anwalt Stefan Traxler, der sich den Anzeigen als Privatbeteiligter angeschlossen hat,

basta così!
05.08.2011 15:55
Gut,

aber was soll, im Sinne Ihres Erstpostings und abgesehen von Namen (!), die große Bedeutung eines Privatbeteiligten sein?

Poldi Fesch
05.08.2011 15:58
die StA kann

bicht gar so leicht einstellen. Die stellen in solchen Faellen fast immer ein

basta così!
05.08.2011 16:07
Hat hier offensichtlich nichts gebracht.

Halten Sie Steinhauser für weniger streitbar als Traxler?

Poldi Fesch
05.08.2011 16:22
sie wissen mehr

als ich. Was wurde aus dem Antrag ?
§ 72. (1) Privatbeteiligte sind berechtigt, die Anklage als Subsidiarankläger aufrecht zu erhalten, wenn die Staatsanwaltschaft von der Anklage zurücktritt. Zum Subsidiarankläger wird der Privatbeteiligte durch die Erklärung, die Anklage aufrecht zu erhalten; das Opfer hat zuvor überdies zu erklären, am Verfahren als Privatbeteiligter mitzuwirken.

basta così!
05.08.2011 16:44
Zu schnell abgeschickt.

Ich habe das Gefühl (bin nicht Jurist), dass §72 StPO diesen Fall nicht regelt.

Poldi Fesch
05.08.2011 16:51
ich bin nicht

eingelesen, in diesem Fall u. musz mich darauf verlassen, dasz die Meldungen stimmen. Warum sollte 72 StPO nicht passen Die StA wird sich mit Haenden u. Fueszen wehren, das schon

basta così!
06.08.2011 22:12
Bitte fragen sie jemanden,

der sich wirklich auskennt. (-;

Ich bin - vielleicht irrtümlich - davon ausgegangen, dass Steinhauser, als Anzeiger, einen Fortsetzungsantrag stellen kann.

Poldi Fesch
07.08.2011 00:42
nein, Steinhauser scheint

sich politisch anzuhaengen. U - Ausschusz ist schon ok, aber, was soll er bringen

Poldi Fesch
07.08.2011 16:31
sag ich ja

jetzt muessens als Subsidieaeranklaeger weiterwursteln. Sehr ueberrascht bin ich nicht :))

basta così!
07.08.2011 20:11
Nein, das habens nicht gesagt!

Sie haben gesagt, dass sich AS "politisch anhängt", was immer das bedeuten soll.

Faktum ist, dass AS die Anzeige eingebracht hat, und sonst niemand.

Poldi Fesch
07.08.2011 20:16
wie schon oben,

ich bin darauf angewiesen, dasz stimmt, was im Artikel steht
"TierschützerInnen-Anwalt Stefan Traxler, der sich den Anzeigen als Privatbeteiligter angeschlossen hat, kündigte am Montag einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens an. "
Also ist er der Betreibende u. nicht der Politiker, oder aber, der Artikel ist falsch

basta così!
05.08.2011 16:40
? ? ?

Steinhauser von den Grünen hat Anzeige gemacht. Die KStA will die Ermittlungen einstellen.

Der nächste Schritt wird sein, von der StA eine schriftliche formelle Begründung zu verlangen. Steinhauser (oder Traxler) kann nmV dann einen Fortsetzungsantrag stellen, worüber das Landesgericht für Strafsachen entscheidet.

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