Nach den Terrorattentaten in Norwegen sprechen sich Kanzler Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Spindelegger (ÖVP) unisono für eine Reform der Anti-Terrorgesetzgebung aus (derStandard.at berichtete). Das sogenannte Terrorpräventionsgesetz war erst Anfang 2010 erneuert worden, schon damals wurde es von einer heftigen Debatte begleitet. Nun will man nachbessern.

Verfassungschutz: Datenspeicherung von Einzelpersonen

Peter Gridling, Leiter des Bundesamts für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung, fordert, dass künftig auch Datensätze von Einzelpersonen gespeichert werden sollten. So sollen z.B. Facebook-Statusmeldungen oder Tweets von Einzelpersonen über einen längeren Zeitraum gespeichert werden können, um eine etwaige Bedrohung besser beurteilen zu können.

Kritiker, die persönliche Freiheitsrechte in Gefahr sehen, beruhigt Gridling im Ö1-Morgenjournal: "Wenn man 3,4,5 Auffälligkeiten hat, dann kann sich aus der Menge der Auffälligkeiten eine andere Gefährdungsprognose ergeben. Wenn man nichts hat, läuft die Speicherfrist ab und es wird gelöscht und ist erledigt." Bislang ist lediglich die Speicherung von Straftaten (wie etwa Verstoße gegen das Verbotsgesetz oder gefährliche Drohung) und die Beobachtung von Gruppierungen erlaubt.

In Deutschland tobt in der CDU-FDP-Koalition schon seit Monaten ein heftiger Streit um diese Vorratsdatenspeicherung. So sieht eine EU-Richtlinie vor, dass alle Telefon- und Internetverbindungen 6 Monate lang gespeichert werden sollen. Der deutsche Verfassungsgerichtshof hatte diese Regelung gekippt. Die FDP will nun die Anti-Terrorgesetze entschärfen und etwa die Speicherung von Flugdaten abschaffen.

Justizministerium: "Gutheißung von terroristischen Taten"

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) stellte im ORF-Report als konkrete Maßnahme eine Verschärfung des Paragraphen vor, der die "Gutheißung terroristischer Taten" unter Strafe stellt. So ist bereits jetzt strafbar, wer Terrorismus vor einer "qualifizierten Öffentlichkeit" - das sind im juristischen Sinn 150 Personen - unterstützt. Nun sind nur mehr 30 Anwesende erforderlich, um eine Strafverfolgung einzuleiten.

Der bereits bestehende Gesetzestext sieht vor, jemanden der "eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlungen aufzureizen" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zu belangen. Weiters ist auch das Verbreiten von Medienwerken, die eine Anleitung zur Begehung terroristischer Straftaten beinhalten, und das Beschaffen solcher Medienwerke - etwa aus dem Internet - verboten.

2010 zehn Verurteilungen wegen "Hetze"

Zusätzlich zu diesem Terrorpräventionsgesetz (§278) gibt es noch den Tatbestand der "Verhetzung" (§283). Hier wird bestraft, wer "öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden" oder zu "einer feindseligen Handlung" auffordert oder aufreizt. Innenministerin Mikl-Leitner nennt dies einen "zentralen Punkt der Terrorprävention".

Auf eine parlamentarische Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Johann Maier antwortet das Justizministerium, dass 2010 zehn Verurteilungen aufgrund dieses Tatbestands erfolgt seien. Insgesamt gab es 173 Anzeigen, 25 davon sind noch offen. Maier wollte ebenfalls wissen, ob das Justizministerium eine stärke Verfolgung von hetzerischen Äußerungen im Internet plant. Justizministerin Karl (ÖVP) antwortete jedoch, dass die aktuelle Legislatur ausreichend sei.

Mikl-Leitner: "Infos besser mit ausländischen Behördern austauschen"

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) plädiert für eine Verbesserung des Informationsflusses zwischen inländischen und ausländischen Behörden. So sollen Informationen rascher ausgetauscht werden, um Terroranschläge im Vorfeld zu verhindern. "Uns geht es vor allem darum, dass unsere Information und offene Informationen aus dem Internet mit Informationen ausländischer Geheimdienste verschnitten werden können", so Mikl-Leitner gegenüber dem Ö1-Morgenjournal.

Wie dieser Informationsaustausch konkret vor sich gehen sollte, wurde nicht konkretisiert. Rudolf Goliar, Pressesprecher des Innenministeriums, erklärt auf derStandard.at-Anfrage, dass etwa Europol hauptsächlich Analysen erstellt und grundsätzlich keine eigenen Ermittlungs- und Exekutivbefugnisse habe. Der internationale Informationsaustausch passiere, so Goliar, in vielen verschiedenen Bereichen, wobei diese Behörden des Verfassungsschutzes sehr unterschiedlich organisiert seien.
Hier wolle man ansetzen. (Fabian Schmid, derStandard.at, 27.7.2011)