Gegen die Freisprüche für alle 13 Angeklagten hat Staatsanwalt Wolfgang Handler am Dienstag seine Berufung angemeldet. Das Urteil ist somit bis auf weiteres nicht rechtskräftig. Die Berufung basiert auf der Annahme der Schuld und der Nichtigkeit des Urteils.

Die Richterin muss nun eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung nachreichen. Dies kann bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Danach hat der Staatsanwalt vier Wochen Zeit, um sein Rechtsmittel schriftlich auszuführen.

Ministerin evaluiert

Die Anmeldung der Berufung kommt nicht überraschend. Dem Vernehmen nach steht sie im Zusammenhang mit der Ankündigung von Justizministerin Beatrix Karl, das Verfahren zu evaluieren: für diese Evaluierung brauche sie die schriftliche Darlegung des Urteils, heißt es. Im Falle eines Freispruchs können EinzelrichterInnen ihr Urteil in gekürzter Form ausfertigen.

Ob der Staatsanwalt dann tatsächlich ein Rechtsmittel einlegen wird, und ob das Verfahren sich bis in die nächste Instanz zieht, ist noch unklar. (mas, derStandard.at, 3.5.2011)