Vorratsdaten

Die Eckpunke des Abkommens

22. Februar 2011, 14:46

Sechs Monate Speicherpflicht, Regeln für den Zugriff, Kostenaufteilung

Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war, und die 2006 zum Behufe der Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet.

Sechs Monate Speicherpflicht

Sechs Monate sollen die Kommunikationsbetreiber die diversen Daten künftig speichern. Die Ermittlungsbehörden können grundsätzlich darauf zugreifen. Voraussetzung ist dabei einerseits eine richterliche Bewilligung und andererseits, dass ein Delikt vorliegt, für das die Strafdrohung ab ein Jahr beträgt. Dies wird nicht direkt im Telekommunikationsgesetz geregelt, sondern mit Verweis auf die Strafprozessordnung mit einer entsprechenden Definition.

Ausnahmen

Von dieser Faustregel gibt es indes einige Ausnahmen. So können auch Delikte ab sechs Monaten Strafe den Zugriff ermöglichen, wenn einer der an der Kommunikation Beteiligten dem zustimmt; als Beispiel wird etwa Stalking genannt. Für die Einsicht in IP-Adressen gibt es keine Beschränkung des Strafrahmens, es reicht die begründete Anordnung eins Staatsanwalts - diese Regelung wird vor allem in Hinblick auf den Kampf gegen Kinderpornografie unterstrichen.

Überdies wird im Sinne der so genannten ersten allgemeinen Hilfeleistung und der Gefahrenabwehr die Möglichkeit für die Sicherheitspolizei festgeschrieben, "ausnahmsweise", wie es in den Erläuterungen zum Entwurf heißt, ohne richterliche Bewilligung auf Daten zugreifen zu können. Zugleich wird festgelegt, dass auch der Rückgriff auf Standortdaten - Stichwort Handy-Ortung - von "gefährdeten Personen" zulässig sind. "Paradebeispiel ist - abgesehen vom Entführungsfall - der verunglückte Tourengeher", führen die Erläuterungen dazu aus.

In punkto Rechtsschutz sollen Betroffene grundsätzlich informiert werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird - zumindest nachträglich (falls Gefahr in Verzug), zuständig dafür sind die Sicherheitsbehörden. Allerdings unterliegt diese Informationspflicht Einschränkungen, so dürfen etwa Ermittlungserfolge nicht gefährdet werden. Jedenfalls ist der Rechtsschutzbeauftragte einzuschalten.

Kostenpunkt

Die Vorratsdatenspeicherung ist keine billige Sache. 15 bis 20 Millionen Euro geschätzte Investitionskosten wurden bisher genannt, im Gesetzesentwurf nimmt man nun die Untergrenze von 15 Millionen an. Dafür kommen zu 20 Prozent die Telekom-Unternehmen auf. Den Rest lässt der Bund springen, 63 Prozent vom Infrastrukturministerium, das Innenministerium zahlt 34 Prozent, das Justizressort einen Fixbetrag von 360.000 Euro. Letzteres kommt dann künftig für die laufenden Kosten auf, was im Ressort mit immerhin drei Millionen Euro pro Jahr beziffert wird. (APA)

Der WebStandard auf Facebook

Kommentar posten
12 Postings
iohui
00
24.2.2011, 00:10
ich möchte dafür nicht bezahlen.

bitte meinen diesbezüglichen steueranteil auf die für diese geldverschwendung zuständigen politiker und beamten umlegen.
oder ist es euch lieber wenn ich ich diese umlage selbst organisiere.

steter_tropfen_hoehlt_den_stein
01
23.2.2011, 09:14
interessante links zum thema, BITTE lesen/anschauen!!!

http://tinyurl.com/3a4kpjw
http://tvthek.orf.at/programs/... 310-Report

@ report:Beitrag "durchleutete Bürger und hier sehr wichtig das Interview mit Trojanow!!

badoli from Hell
01
23.2.2011, 15:12
Passend dazu:

INDECT Links

http://de.wikipedia.org/wiki/INDECT
http://www.youtube.com/watch?v=Vrn6kr2S1zQ
http://www.youtube.com/watch?v=KMdLCeH-Xxw

Im Hinblick auf VDS ein weiterer Sargnagel für Meinungsfreiheit und Bürgerrechte...

steter_tropfen_hoehlt_den_stein
00
24.2.2011, 08:31
ah, noch was...

ich bekam bis jetzt nur 1 grünes Stricherl (von Ihnen?), das bedeutet für mich, dass INDECT noch nicht in den österreichischen Hirnen angekommen ist -
HE LEUTE, AUFWACHEN !!!!!!

steter_tropfen_hoehlt_den_stein
00
24.2.2011, 08:29
danke für die links! und BITTE weiterverbreiten!!!!, denn viele mehr oder weniger informierte Leute kennen das immer noch nicht - das ist für mich das Schockierendste an der ganzen Sache :-(

Wolfgang KANTOR
00
23.2.2011, 02:23
WERTKARTEN

ACHTUNG: Wertkarten Internet-SIM-Karten und Telefonie-SIM-Karten werden bald ausverkauft sein!

Korgan1
00
23.2.2011, 00:28
Killswitch?

Wo bleibt der Killswitch für das die Kommunikations-Kanäle?

Hat man denn nicht von Ägypten, Tunesien und Co gelernt? Es muss schnell und unbürokratisch möglich sein, gewisse Gebiete schlagartig auszuschalten... genau das ist ja leider das Problem von Mubarak und Co gewesen - die Leute hatten sich bereits über die neuen Medien organisiert und dann wars zu spät - Terroristen überall auf der Straße - MILLIONEN!

Aktuelles Beispiel: Flashmob-Aufruf hier im Forum... sobald ein Staatsanwalt davon Wind bekommt den Killswitch aktivieren und sämtliche Internetverbindungen in Wien gehen "zufällig" nicht mehr... reicht das nicht aus, dann Handynetz runternehmen, etc...

Sowas ist unabdingbar für eine effektive "Terroristen"-Bekämpfung!

Heribert Hundstrümmerl
10
22.2.2011, 19:00

Was ist eine Eckpunke? Die Punkkneipe an der Ecke?

flashmob2k11
01
22.2.2011, 16:38

vielleicht die letzte Möglichkeit zum Protest.

Flashmob heute 18:00.
Treffpunkt vor dem Burgtheater.

Wir sehen uns dort!

nein zur #VDS!
freies Internet für freie Menschen!

haus?
06
22.2.2011, 15:42

drei millionen pro jahr? von dem ministerium das mit am meisten jammert das zu wenig geld da is? feine sache..

wah.. ich kann mich gar nicht so viel aufregen wie die ganze geschichte es sich verdient hätte

Donald Kerabatsos
01
22.2.2011, 15:33
"Für die Einsicht in IP-Adressen gibt es keine Beschränkung des Strafrahmens, es reicht die begründete Anordnung eins Staatsanwalts - diese Regelung wird vor allem in Hinblick auf den Kampf gegen Kinderpornografie unterstrichen."

Aha...Kinderpornographie ist ja nicht strafbar, darum also die Ausnahme, verstehe...

*) "In punkto Rechtsschutz sollen Betroffene grundsätzlich informiert werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird - zumindest nachträglich "

Hahaha, wie witzig.

*) "Überdies wird im Sinne der so genannten ersten allgemeinen Hilfeleistung und der Gefahrenabwehr die Möglichkeit für die Sicherheitspolizei festgeschrieben, "ausnahmsweise", wie es in den Erläuterungen zum Entwurf heißt, ohne richterliche Bewilligung auf Daten zugreifen zu können."

Gute Nacht, (eingebildete) Freiheit.

Da hätte die STaSI feuchte Augen bekommen.

Thomas Zehetbauer
 
09
22.2.2011, 15:11
Prosit 1989!

Während sich die Länder in der arabischen Welt gerade von ihren Regimen und Diktatoren befreien, sehen wir untätig dabei zu, wie unsere Politiker ein noch totalitäreres Regime aufbauen.

Hätte Mubarak auf die soeben im Ministerrat beschlossene Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen können, hätte er einige Blogger rechtzeitig verschwinden lassen können und es wäre in Ägypten vermutlich nie zur Revolution gekommen.

Natürlich, in Österreich verschwinden Menschen nicht einfach so - noch nicht. Aber es ist nichts neues, dass die Regierung mit dem Terrorparagraphen gegen unliebsame NGOs vorgeht und deren Mitarbeiter durch einen Monsterprozess wirtschaftlich ruiniert.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.