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Die österreichische Arbeiterkammer hat die ab 1. Oktober geplante Urheberrechtsabgabe auf Festplatten scharf kritisiert. Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen bis zu 36 Euro dafür verlangen, dass Konsumenten auf ihren Festplatten Privatkopien gekaufter Medien ablegen. Dadurch könnten ab Oktober somit auch Notebooks und Desktop-Computer teurer werden.

Bisher nicht zulässig

Entrichtet werden müssen die Abgaben von den Händlern. Die AK fürchtet, dass diese die Gebühren auf die Konsumenten abwälzen werden. Bislang wurde die sogenannte Leerkassettenverfügung nur für Datenträger wie CDs und USB-Sticks aber auch für MP3-Player fällig. Auf Festplatten in Computern und externen Harddisks konnte die Gebühr basierend auf früheren OGH-Urteilen nicht verlangt werden, da auf Festplatten auch andere Dinge gespeichert werden. Die Verwertungsgesellschaften argumentieren jedoch damit, dass sich die Nutzungsgewohnheiten inzwischen jedoch geändert hätten.

"Überfallsartige Verteuerung"

AK und WKÖ sehen das nicht so und verlangen eine Rücknahme der Abgabe. "Für die Konsumenten ist eine solche überfallsartige Verteuerung einzelner Produktgruppen unzumutbar. Obendrein erhalten die Konsumenten keine Informationen über die Verwendung der Abgabe. Das gefährdet zudem die Wettbewerbsposition des österreichischen Handels und damit auch Arbeitsplätze", so die Arbeiterkammer in einer Aussendung.

Klage

Die einzige Möglichkeit gegen die Forderungen vorzugehen, sei eine Klage der Händler. Die Wirtschaftskammer hat bereits zuvor angekündigt, erneut vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen Doch bis es zu einem Urteilsspruch kommt, ist die Abgabe zu bezahlen. Die AK will daher auch prüfen, ob Kunden bereits bezahlte Abgaben im Fall eines positiven Urteils vom Händler zurückverlangen können. (br)

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