Ab Oktober

AK kritisiert Urheberrechtsabgabe auf Festplatten

29. September 2010, 17:54
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"Überfallsartige Verteuerung einzelner Produktgruppen unzumutbar" – Festplatten ab Oktober um bis zu 36 Euro teurer

Die österreichische Arbeiterkammer hat die ab 1. Oktober geplante Urheberrechtsabgabe auf Festplatten scharf kritisiert. Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen bis zu 36 Euro dafür verlangen, dass Konsumenten auf ihren Festplatten Privatkopien gekaufter Medien ablegen. Dadurch könnten ab Oktober somit auch Notebooks und Desktop-Computer teurer werden.

Bisher nicht zulässig

Entrichtet werden müssen die Abgaben von den Händlern. Die AK fürchtet, dass diese die Gebühren auf die Konsumenten abwälzen werden. Bislang wurde die sogenannte Leerkassettenverfügung nur für Datenträger wie CDs und USB-Sticks aber auch für MP3-Player fällig. Auf Festplatten in Computern und externen Harddisks konnte die Gebühr basierend auf früheren OGH-Urteilen nicht verlangt werden, da auf Festplatten auch andere Dinge gespeichert werden. Die Verwertungsgesellschaften argumentieren jedoch damit, dass sich die Nutzungsgewohnheiten inzwischen jedoch geändert hätten.

"Überfallsartige Verteuerung"

AK und WKÖ sehen das nicht so und verlangen eine Rücknahme der Abgabe. "Für die Konsumenten ist eine solche überfallsartige Verteuerung einzelner Produktgruppen unzumutbar. Obendrein erhalten die Konsumenten keine Informationen über die Verwendung der Abgabe. Das gefährdet zudem die Wettbewerbsposition des österreichischen Handels und damit auch Arbeitsplätze", so die Arbeiterkammer in einer Aussendung.

Klage

Die einzige Möglichkeit gegen die Forderungen vorzugehen, sei eine Klage der Händler. Die Wirtschaftskammer hat bereits zuvor angekündigt, erneut vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen Doch bis es zu einem Urteilsspruch kommt, ist die Abgabe zu bezahlen. Die AK will daher auch prüfen, ob Kunden bereits bezahlte Abgaben im Fall eines positiven Urteils vom Händler zurückverlangen können. (br)

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Gluck
00
4.10.2010, 23:07

Urheberrrechtsabgabe bezahlt man nicht ur für Festplaatten, sondern auch auch für jede Daten- oder Audio-CD-R, DVD-R und jeden USB-Stick ("für jedes Trägermaterial, welches für Aufnahmen / Überspielungen von geschützten Inhalten zum privaten Gebrauch geeignet oder bestimmt ist", siehe http://www.aume.at/show_cont... chor_80_9)

posaunist
00
4.10.2010, 22:13
es gibt ja "immer" "gegner":

die arbeitgeber - die arbeitnehmer
die regierung - die opposition
die wirtschaftskammer - die arbeiterkammer
...
die verwertungsgesellschaften -die ??????

gründen wir eine konsumentengesellschaft, die gegen solche kartelle auftritt. bestehende sind scheinbar zu schwach...

Muffel
 
03
4.10.2010, 01:32
Und tschüss österreichischer Festplatten-Anbieter...

...hallo deutscher Festplatten-Anbieter!!

Urbin
03
2.10.2010, 10:04
Faschingsbeginn heuer vorverlegt

Von nun an darf man also ohne Entgelt Musiktitel aus dem Netz laden, weil man indirekt ja per Abgabe dafür bezahlt. Wer für Musikdateien zahlt, ist selbst schuld, weil er nun zweimal dafür zur Kasse gebeten wird. 10 € oder etwas mehr für so viel Musik finde ich einen fairen Preis. Und wer keine Musik mag bzw. aus dem Netz lädt (zB Ämter, Firmen) ist halt selbst schuld.
Eine lustige Abgabe. Hat der Fasching schon begonnen?

Chanandelar Bong
20
3.10.2010, 20:48
Das ist ein Trugschluss.

Die Urherberrechtsabgabe bezieht sich auf *bereits gekaufte* Produkte, von denen man Sicherungskopien (Privatkopien) anlegt. Denn das war bisher nicht erlaubt. Sie waren gezwungen, das Original so lange zu verwenden, bis es kaputtgeht und dann ein neues Produkt zu kaufen.
Damit Sie jetzt legal Sicherungskopien anlegen dürfen, bezahlen Sie die Urheberrechtsabgabe.

Das Speichern von "nicht bezahlten" Produkten ist mit dieser Abgabe noch immer nicht gedeckt.
Dafür kommt dann wahrscheinlich nächstes Jahr eine zusätzliche Abgabe von 100 € pro TB.

Also - hütet und pflegt Eure Festplatten.....

Monopoly mit Hut
02
4.10.2010, 09:00

Sorry, aber das, was Du schreibst, stimmt schlicht und einfach nicht.

1. Privatkopien von Musikstückenm, Filmen und Literatur sind IMMER schon erlaubt gewesen und immer noch erlaubt: UrhG §42ff.

2. Privatkopien sind KEINE Sicherheitskopien. Diese gibt es nur für Computerprogramme. Bei denen sind KEINE Kopien erlaubt, außer es handelt sich um Sicherheitskopien (die eben NICHT aktiv verwendet werden dürfen).

3. Das Umgehen von wirksamen[sic] technischen Maßnahmen ist für Privatkopien (=Musik, Film, usw.) verboten. §90c

4. Für Computerprogramme gelten eigene Bestimmungen, bis hin zur Dekompilierung. §40e

Also bitte nicht immer alles in einen Topf werden.

mfgmfg
00
1.10.2010, 20:58
es gab einen anwalt

der hat - soviel ich mich erinnere - erfolgreich die urheberrechtsgebühr für cd's zurückprozessiert, weil er nachwies, dass er auf seinen cd's nur eigene daten vorhielt.

ein beispiel?

Monopoly mit Hut
00
4.10.2010, 08:44

Das Formular dafür kann man bei der Austro Mechana herunterladen und damit die Gebühr zurückverlangen.

Das hat nichts mit einem Anwalt zu tun sondern steht so im Urheberrechtsgesetz §42b.

videoopa
00
5.10.2010, 14:59
Reinhard Mey hatte auch einen Song..das Formular zum Antragsformular

http://www.youtube.com/watch?v=1dkphwn992g

And1_1986
02
1.10.2010, 17:07
Wie weit geht das noch?

Wie schon einige andere hier geschrieben haben, werde dann wohl auch ich auf Festplatten aus dem Ausland zurückgreifen. Wenn eine Bestellung aus Deutschland nicht mehr möglich sein wird, lasse ich mir die Platten halt aus Bratislava mitbringen. Diese Urheberrechtsabgabe macht es den Österreichischen Händlern nun noch schwerer am Markt zu bestehen.

Die Frage die ich mir hierbei stelle: Wofür haben wir die EU? Damit unser Staat uns vorschreibt wo wir was mit welchen Abgaben zu kaufen haben?

Grunzbert
03
1.10.2010, 16:52
0 Gegenleistung

Trotz der erhoehten Urheberrechtsabgabe darf ich auch weiterhin nicht alles kopieren.
Und legal kopierte Sachen habe ich ohnehin bereits beim Kauf bezahlt.
Die Urheberrechtsabgabe ist daher reines Raubrittertum ohne Gegenleistung.

Stefan Weilhartner
 
01
1.10.2010, 13:05
Wie weit geht der Schwachsinn denn noch?

Ist in einem Bankomat auch eine Festplatte (von mir aus auch Solid-State) drin? Dann müssen die also auch die Urhebermaffiaabgabe für den Bankomaten bezahlen.
Nicht daß das beim Gesamtpreis eines Bankomats eine große Rolle spielen würde, aber vom Prinzip her schon brontal daneben.
Oder die SD-Karte in meinem Photoapparat. Wo ich als Urheber meiner eigenen Photos eine Abgabe zahlen muß an einen Verwaltungsapparat, der von meinen Photos gar nichts weiß, weil er sie nicht hat.

Muffel
 
00
4.10.2010, 01:36
In Deutschland muss man sogar für Bankomaten Rundfunkgebühren zahlen.

Soviel dazu.

gwendo
00
1.10.2010, 12:28
1. oktober

und eine festplatte, die gestern um 52,65 zu haben war, kostet heute satte 83,37 (samsung spinpoint 1TB bei ecotec).

iron man1
00
1.10.2010, 12:40

Für mich schauen die Preise noch normal aus. Kann mich aber auch Irren.

Die Platten mit 1.5TB sind gleich.
http://geizhals.at/?cat=hde7... 500&sort=p

Mal sehen was die nächsten Tage bringen

redram
00
1.10.2010, 12:34
Scheint unterschiedlich zu sein

e-Tec hat offensichtlich die Preise angehoben, DiTech bis jetzt nicht.

der Pinguin
 
00
3.10.2010, 19:31
Ditech

hat sich auch noch vor dem 1. Oktober massig Platten auf Lager gelegt. DiTech kauft ja auch nur bei den üblichen Distributoren ein, diese verrechnen nun ab 1.10 diese "Abgaben" an die Kunden (Ditech, etc) weiter.

Jerry Garcia
 
02
30.9.2010, 21:08
Nocheinmal eine vorher schon gestellte Frage anders formuliert, auch an den Standard:

Die Verwertungsgesellschaft ist ein privater Verein. Habe ich gerade von anderen Postern erfahren.
Wie, mit welchen Rechtsmitteln, kann ein privater Verein so etwas duchsetzen?

Monopoly mit Hut
02
1.10.2010, 08:20

Weil diese Frage jetzt schon öfters gestellt wurde:

Im UrhG §42b ist geregelt, dass ein Urheber eine angemessene Vergütung erhalten soll, wenn sein Werk vervielfältigt wird. (=Leerkassettenvergütung).

In Absatz 5 steht weiters:
(5) Vergütungsansprüche nach den Abs. 1 und 2 können nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.

Verwertungsgesellschaften sind im Verwertungsgesellschaftsgesetz (VerwGesG) geregelt.

Die entsprechenden Gesetze liest man am besten im Rechtsinformation des Bundeskanzleramts nach (www.ris.bka.gv.at). Dort gibt es auch Links auf weitere Bundesgesetzblätter.

Jerry Garcia
 
00
6.10.2010, 19:34
Grün für die Information.

Aber sieht aus, wie ein Freibrief für völlig unkontrollierte Unverschämtheiten.
Und 49€ pro Festplatte ist nicht wenig. Erst recht, wenn der Computer im Büro steht.

Sepultura
00
30.9.2010, 18:31
Teil 2

spielt da immens mit. Der Unterschied wird immer größer. Wie hat mir ein "kleiner" Musiker letztens gesagt: "Klar, über mehr Verkäufe und weniger Downloads hätten wir uns gefreut, aber es ist 2010, was sollen wir machen. Aufregen hilft nicht, und echte Fans unterstützen uns sowieso."

Sepultura
02
30.9.2010, 18:28
Teil 1

In Ö gibt es 13 Verwertungsges., gleich viele wie in in D übrigens. FRA kommt mit fünf aus. Davon abgesehen haben diese "Firmen", genau wie die die großen des Musikgeschäfts (Sony, Emi, Warner etc.) völlig die technische Entwicklung der letzten 15 Jahre verschlafen und stecken mit ihrem riesigen Apparat noch Anfang der Neunziger fest, als das CD-Geschäft noch massig lief. Was ist dann eigentlich passiert? O ja, dann kamen Boybands, Solo"künstlerinnen"... Musik wurde immens beliebig und austauschbar.

Offtopic: Bitte mich nicht falsch verstehen, bin sicher kein "Früher war alles besser"- Typen, aber lange genug in der Musikbranche tätig dass mir der Unterschied zwischen den genannten Großen und den kleinen (aber erfolgreichen) auffällt. Das

Jo eh...
00
20.10.2010, 19:10

Wenn die Musik so schlecht wär dann würd aber niemand raubkopieren. Raubkopieren hat nichts mit der Güte der Musik zu tun, nur mit mangelndem Willen für eine konsumierte Leistung zu bezahlen.

Trolling is a art.
11
30.9.2010, 13:48
Gut so!

Dann hätte ich beim Raubkopieren nicht mal mehr ein schlechtes Gewissen. Weil die Urheberrechtsabgabe hätte ich ja dann schon geleistet. ;)

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