Österreich

Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ab Oktober

17. September 2010, 11:26
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    foto: apa

    Ab 1. Oktober wollen österreichische Verwertungsgesellschaften eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten einheben.

Verwertungsgesell­schaften wollen bis zu 44 Euro verlangen – WKO will vor OGH ziehen

Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen ab 1. Oktober eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten verlangen, berichtet heise. Die Zusatzkosten sollen je nach Kapazität und Art des Speichers festgesetzt werden. Am meisten soll demnach für externe "Multimedia-Festplatten" über 1.000 GB Speicher verlangt werden. Eine Übersicht der neuen Tarife hat die Austro Mechana veröffentlicht, demnach sind bis zu 36,45 Euro möglich. Zuzüglich der Umsatzsteuer würden in dem Fall rund 44 Euro anfallen.

Entscheidungen gegen Abgaben

Eigentlich hatte der Oberste Gerichtshof 2005 und 2009 gegen Abgaben auf Festplatten und Computer entschieden. Zwei Verwertungsgesellschaften wollten 21,60 Euro als Reprographievergütung einheben. Der OGH entschied jedoch dagegen, da sich diese Pauschale nur auf Papierkopien bezieht. Die neuen Pauschalen wollen Austro Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR nun als Leerkassettenvergütung angeben. Auch hier hatte der OGH bereits 2005 dagegen entschieden, da Festplatten auch für andere Zwecke als zum Speichern von Privatkopien genutzt werden.

Andere Nutzungsgewohnheiten

Die Verwertungsgesellschaften würden nun jedoch argumentieren, dass Festplatten mittlerweile anders genutzt werden. Immer mehr Nutzer würden legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Festplatten abspeichern. Der Anteil der online erworbenen Medieninhalte sei gering. Das hätten Marktanalysen ergeben. Unklar ist, ob User Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren haben, wenn sie etwa Inhalte von einer alten auf eine neue Festplatte kopieren.

WKO will vor OGH ziehen

Die Wirtschaftskammer Österreich wolle nun wieder vor den OGH ziehen, um gegen die Abgaben vorzugehen. Die WKÖ fürchte, dass dadurch die Belastung für die IT-Händler um 30 Millionen Euro pro Jahr ansteigt. (red)

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asdfasdfsadfasdfasdfasdf
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noch 10 postings

Bit Bürger
01
28.11.2010, 00:46
Kleiner Grenzverkehr

In dem Zusammenhang möchte ich doch besonders der Deutschen Post danken, die mir die letzen Festplattenlieferungen ohne Austromechana Abgabe mit einer Packstation in Grenznähe ermöglicht hat. Nur blöd, dass mein Erspartes jetzt nicht mehr in Österreich ausgegeben wird. Aber so ist es wohl gewollt!
Ich kenne übrigens kaum noch Österreicher im Bekanntenkreis die Festplatten im Alpenland kaufen wollen.

some guy
00
30.9.2010, 23:05
so ein...

...bullshit

ForumBot
01
30.9.2010, 20:31

http://www.amazon.de/gp/produc... AKR8XB7XF. 1TB Festplatte für €57,70 Versandkostenfrei nach Österreich.

Bei österr. Händler sich dafür eine Abgabe von €44 nach Steuern auch nur erwähnen zu trauen, rückt die mancherorts anscheinend schon zur Gewohnheit gewordenen Maßlosigkeiten in eine neue Dimension.

Demnach geht man davon aus, dass 76% des Speicherplatzes aller Festplatten für Raubkopien benutzt werden.

Sollten die Gerichte zugunsten der Wegelagerer entscheiden - da wir von Österreich reden, ein vorstellbares Szenario - wird das Fazit nicht wie im Artikel "Belastung für die IT-Händler um 30 Millionen Euro pro Jahr ansteigt" sein, sondern "Umsatz der IT Händler um 30 Mio. eingebrochen".

Pimpi
00
30.9.2010, 10:45
Urheberrechtsabgabe auf Festplatten

viel gerühmtes Österreich!!

Und jetzt ich...
00
30.9.2010, 10:31
Und was macht der Hofer,

wenn er heute nicht alle Festplatten loskriegt?

Christian_P
00
30.9.2010, 07:37
Wer oder was sind Verwertungsgesellschaften?

Wie ist es möglich, dass diese Gesellschaften einfach eine Abgabe einfordern können. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Kann ich auch so eine Gesellschaft gründen?

Martin Major
 
00
3.10.2010, 15:20

1: ja
2: nein

Christian_P
00
3.10.2010, 19:18
Der größte Unterschied ist unsere gemeinsame Sprache.

Letzte Ausweg: "der freie Warenverkehr"? Ein EU-Grundrecht!

Yo Da
00
30.9.2010, 07:19
schön langsam reichts.....

ich frage mich warum es immer in unserem Land zu solch geisteskranken auswüchsen kommen muss. wieviele wettbewerbsnachteile lassen wir und eigentlich noch aufladen ? die nachbarländer kringeln sich vor lachen und ammüsieren sich wieder einmal köstlich über uns. abschafffen, den ganzen verein...

quantity quality
 
00
29.9.2010, 22:57
was mich stört

die stellungnahme der feei (siehe mein post vom 29.9. 14:56) datiert von märz. der wk sind diese pläne also zumindest seit einem halben jahr bekannt! der verwertungslobby ist es so lange gelungen, das thema fernab öffentlicher diskussion zu halten.

erst eine woche vor einführung, wenn man kaum mehr eine einstweilige verfügung dagegen hinbringt, geht ein aufschrei durch die presse. ohne verfügung wird ab 1. kassiert. klage programmiert, ausgang ungewiß ('vor gericht und auf hoher see kann alles passieren'). selbst wenn: beim tempo unserer gerichte wirds wohl gute 3 jahre bis zu einem urteil dauern. und bis dahin? wird kassiert. vgl.: wer hat sich denn aller die kühlschrankplakette zurückzahlen lassen? 49 mio. € (!) kamen durch die zusammen.

Super-Zyniker
00
1.10.2010, 13:32

@quantity quality

Richtig erkannt.
Apropos Kühlschrankplakette:
Da hast du noch die alte, unselige Leuchtstofflampenabgabe vergessen, die noch dazu nur beim gleichen Händler eingelöst werden konnte, falls dieser bei der Rückgabe dann noch existiert hat.
Für solche Dinge gilt aber heute:
Einfach den europ. Wettbewerb nutzen und im Ausland kaufen, wo es solchen Unsinn nicht gibt.
Schon bisher war dies ohnehin meist der preislich deutlich günstigere Weg und jetzt mit der neuen österr. Trottelabgabe noch viel mehr.
Wenn schon bisher die EU weitestgehend nur für die Interessen der Großkonzerne ausgerichtet war, dann müssen eben die Konsumenten genauso ihre Interessen wahren.

Roland Schweiger
00
29.9.2010, 20:46
ok

dann bestell ich eben die nächste HDD in einem Germanischen eBay Shop oder bei amazon oder sonst wo. So ein absoluter aufgelegter Blödsinn diese Abgabe!

Marius Caesar
00
29.9.2010, 19:09

ich will eine verwertungsabgabe auf klopapier weil dicke bonzen eindeutig zuviel mundstuhl haben! :x

Ulukay ---
00
29.9.2010, 11:17
wayne

wird halt nicht mehr in oesterreich bestellt. und gekauft wird von der mafia sowieso schon ewig nichts mehr. was sollte man denn auch kaufen? gute musik haben die ja nicht im angebot.

Dingeldangel
00
29.9.2010, 10:53
Wenn ich eine generelle Urheberrechtsabgabe leiste, muss ich somit auch berechtigt sein, absolut alles auf dieser Festplatte zu speichern.

Allfällige Rechte wurden ja bereits beim Kauf der Platte abgegolten.

misterbeaker
01
26.9.2010, 06:19

also denen haben sie sowieso ins gehirn gesch*** ... diese abgaben ist schon bei cd/dvd rohlingen eine frechheit, aber auch noch auf festplatten. nur weil man damit die möglichkeit hat etwas zu speichern ohne dafür extra gezahlt zu haben!

das ist so als müsste man erst mal ein halbes jahr ins gefängnis weil man sich ein küchenmesser kauft, denn man könnte damit jemanden abstechen.

*.*
01
23.9.2010, 17:25

ich verlange im gegenzug eine abgabe der content industrie an die konsumenten für seelische grausamkeit mancher werke.
für jedes ohr und auge gibts zwischen 10 und 44 euro, je nach funktionstüchtigkeit.

-ja ich weiß, ich brauch mir nicht alles ansehen/hören aber ich könnte es!
genauso wie ich evtl. kopiertes auf meiner hd speichern könnte.

btw.: ich höre hiermit vollständig auf mir irgendetwas dieser industrie zu kaufen.
gratulation, ihr bekommt für meine neue festplatte 44euro. für cds und dvds hätte ich mehr ausgegegeben.

mfgmfg
112
22.9.2010, 10:26
Wenn schon ein Gesetz, dann richtig:

Die auf "generallizenzierten" Festplatten befindlichen Werke sind im Gegenzug als "ordentlich erworben" anzusehen, womit endlich die Grauzone (welcher Download ist legal/illegal/grenzlegal) beseitigt wäre.

Das verbotene Anbieten solchen Contents bliebe logischerweise strafbar und schadensersatzpflichtig, aber die Kriminalisierung derer, die sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk von wo auch immer herunter laden und speichern, sollte damit vom Tisch sein.

Andernfalls (also nur Gebühr einheben und Download bleibt/wird illegal) zahlt der Konsument für KEINE Gegenleistung und das ist abzulehnen.

dudi kailkia
32
21.9.2010, 08:04

also können sie einen zumindest dann nicht mehr verklagen wenn man illegalen content runterlädt?

ich brauch nicht heizen ich hab einen plasma
05
21.9.2010, 08:54

Manchmal würde das lesen eines teils der postings lohnen bevor man selber zu den tasten greift, oder glaubst du wirklich dieser kommentar wurde bei über 1000 posts noch nicht geschrieben?

Hellex
31
21.9.2010, 08:16
Glauben Sie wirklich

Kinderpo... werden dadurch legal?

Loggo
00
21.9.2010, 12:23
Ob in dem Fall...

jemand auf die Idee kommt, ein Copyright einzuklagen?

Forrest5
00
21.9.2010, 13:55
mutig

müsstens zumindest sein!

Hellex
11
21.9.2010, 14:37
Ich glaube Radio PSR war das,

die mal bei Microsoft Deutschland angerufen und sich beschwert haben, weil das Programm auf der, vom Freund kopierten Diskette nicht funktionierte...

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