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Ab 1. Oktober wollen österreichische Verwertungsgesellschaften eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten einheben.

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Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen ab 1. Oktober eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten verlangen, berichtet heise. Die Zusatzkosten sollen je nach Kapazität und Art des Speichers festgesetzt werden. Am meisten soll demnach für externe "Multimedia-Festplatten" über 1.000 GB Speicher verlangt werden. Eine Übersicht der neuen Tarife hat die Austro Mechana veröffentlicht, demnach sind bis zu 36,45 Euro möglich. Zuzüglich der Umsatzsteuer würden in dem Fall rund 44 Euro anfallen.

Entscheidungen gegen Abgaben

Eigentlich hatte der Oberste Gerichtshof 2005 und 2009 gegen Abgaben auf Festplatten und Computer entschieden. Zwei Verwertungsgesellschaften wollten 21,60 Euro als Reprographievergütung einheben. Der OGH entschied jedoch dagegen, da sich diese Pauschale nur auf Papierkopien bezieht. Die neuen Pauschalen wollen Austro Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR nun als Leerkassettenvergütung angeben. Auch hier hatte der OGH bereits 2005 dagegen entschieden, da Festplatten auch für andere Zwecke als zum Speichern von Privatkopien genutzt werden.

Andere Nutzungsgewohnheiten

Die Verwertungsgesellschaften würden nun jedoch argumentieren, dass Festplatten mittlerweile anders genutzt werden. Immer mehr Nutzer würden legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Festplatten abspeichern. Der Anteil der online erworbenen Medieninhalte sei gering. Das hätten Marktanalysen ergeben. Unklar ist, ob User Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren haben, wenn sie etwa Inhalte von einer alten auf eine neue Festplatte kopieren.

WKO will vor OGH ziehen

Die Wirtschaftskammer Österreich wolle nun wieder vor den OGH ziehen, um gegen die Abgaben vorzugehen. Die WKÖ fürchte, dass dadurch die Belastung für die IT-Händler um 30 Millionen Euro pro Jahr ansteigt. (red)

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