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Google präsentiert bei den Medientagen "Trends in einer vernetzten Welt".

Foto: AP/Paul Sakuma

Wenn am Dienstag Jürgen Galler, der Leiter der europäischen Produktentwicklung von Google, und Karl Pall, Chef von Google Österreich, bei den Medientagen in der Wiener Stadthalle die Trends in der vernetzten Welt präsentieren, ist ihnen die Aufmerksamkeit der Verleger gewiss. Spätestens seit Google News werden alle Aktivitäten des Webgiganten von den Verlegern mit Argusaugen beobachtet. Dabei geht es vor allem um eines, das Geld.

Zwiespältiges Verhältnis

Einerseits profitieren Verleger ungemein von den Besuchern, die über Google auf ihre Nachrichtenwebsites stoßen. Bis zu 50 Prozent der Besucher kommen über Suchmaschinen und da allen voran Google. Den Verlegern ist es aber ein Dorn im Auge, dass sie im Web die Werbegelder neben allen anderen Websites auch noch mit Google teilen müssen, das nach Ansicht der Verleger besonders von deren Inhalten profitiert. Das zwiespältige Verhältnis von Google und Verlegern ist nichts Neues: Schon 2009 sahen 71 Prozent der deutschen Verleger Google gleichzeitig als Partner und Bedrohung.

Diese Einstellung hat sich nun zumindest in der Kommunikation nach außen geändert. "Google ist unser Partner, nicht unser Hauptfeind. Wir arbeiten gemeinsam mit Google an wichtigen Projekten", schreibt Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender von Axel Springer, in der NZZ und argumentiert gleichzeitig für ein Leistungsschutzrecht. Ein im deutschen Koalitionsabkommen festgeschriebenes Leistungsschutzrecht soll nach den Wünschen der Verleger Einkünfte sichern, indem jegliche Übernahme von Onlineinhalten lizenziert werden muss und andernfalls verboten ist. Das bezieht sich auch auf die Übernahme beispielsweise von Titel und kurzen Auszügen ("Snippets"), wie sie beispielsweise Google News oder auch Blogs verwenden. Analog zur gewerblichen Nutzung von Musik sollen auch Leser zur Kasse gebeten werden, die Onlinenachrichtenangebote beruflich nutzen.

Sonderrolle der Verleger

Auch wenn ein solches Recht nicht nur, aber vor allem auch Aggregatoren von Nachrichtenseiten betrifft, also allen voran Google News, streitet Döpfner vehement ab, dass sich ein solches Gesetz gegen Google richten würde. Der Suchmaschinengigant sieht das naturgemäß anders. Arnd Haller, Chefjurist bei Google Nord- und Zentraleuropa, sprach sich vergangenen Monat auf dem Blog Carta klar gegen ein solches Leistungsschutzrecht aus. "Andere Betreiber von Webseiten geben Millionen für Werbung aus, um Internetnutzer auf ihre Seiten zu locken. Die deutschen Verlagshäuser beanspruchen jedoch eine Sonderrolle: sie wollen für die externe Hilfestellung durch die Suchmaschinen nicht nur nichts bezahlen, sondern hierfür auch noch abkassieren. Dies ist zumindest systemwidrig, schlichter gesagt: dreist."

Keine Werbung auf Google News

Bis heute gibt es auf der deutschen Version der Nachrichtenseite "Google News", die Nachrichten von verschiedenen Portalen aggregiert, zusammenfasst und darauf verlinkt, im Gegensatz zur englischsprachigen Ausgabe keine Werbung. Lediglich zu Inhalten von Nachrichtenagenturen, mit denen Google einen Nutzungsvertrag hat und die direkt auf Google News angezeigt werden, sind Textanzeigen geschaltet.

Doch die Verleger sind wachsam, denn nicht überall agiert der Suchmaschinengigant mit Werbung so zurückhaltend, so werden beim Dienst Fast Flip, der ebenfalls auf Nachrichten ausgelegt ist, nicht nur Textanzeigen, sondern auch Werbebanner geschaltet. In den Suchergebnissen werden ebenfalls aktuelle Nachrichten eingeblendet auch im Zusammenhang mit Werbung. Eugen Russ vom Vorarlberger Medienhaus bezeichnet das als "Schmarotzertum".

Keiner will auf Google verzichten

Wie alle anderen Verleger, will aber auch Russ nicht auf Google verzichten, die Suchmaschine hat schließlich nahezu Monopolstatus. Der technisch äußerst einfache Schritt, um in den Suchanfragen von Google nicht mehr aufzuscheinen, wird vom US-Unternehmen immer als erstes genannt, wenn es darum geht, die Kritik der Verleger zu kontern. Dazu kommt, dass alle Websites, die auf Google News angezeigt werden, nicht nur gewissen technischen Richtlinien folgen müssen, sondern auch explizit eingetragen werden müssen, das heißt, dass von keinem Verleger Inhalte ungewollt auftauchen. Dasselbe gilt für Fast Flip, ein Dienst, der bisher aber ausschließlich Nachrichten US-amerikanischer Quellen beinhaltet.

Trotzdem stellen Verleger im In- und Ausland immer wieder Forderungen auf, um an den Werbegeldern von Google beteiligt zu werden, oder gar, dass Google den Suchalgorithmus offenlegen muss. Die Argumentation läuft meist darauf hinaus, dass sich redaktionelle Leistungen Online nicht ausreichend refinanzieren lassen und dass andere Unternehmen von den Leistungen der Verlage profitieren. Robert Schweizer, Rechtsvorstand bei Burda, sprach im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht offen von einer gesetzlichen Einführung von Paid Content.

Keine Diskussion in Österreich

Auch wenn es in Österreich derzeit keine Diskussion um ein Leistungsschutzrecht besteht, ist anzunehmen, dass bei einer Umsetzung in Deutschland auch die heimischen Verlage darauf pochen, schließlich befanden sich 2009 unter den 166 Unterzeichner der "Hamburger Erklärung", die einen verbesserten Schutz von geistigen Leistungen fordert, auch Verleger aus Österreich. Doch die Kritiker eines Leistungsschutzrechts sind ebenso zahlreich vorhanden wie die Befürworter und angesichts der rechtlichen Schwierigkeiten, die eine Umsetzung mit sich bringt, dürfte eine Umsetzung in Deutschland noch etwas dauern. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Verleger jeden Schritt von Google im Auge behalten. (krm, derStandard.at, 20.9.2010)