Es ist eine Selbstverständlichkeit, die der Rechnungshof festhält: Regierungsbüros sollten keine Arbeit für politische Parteien machen. Genau das passiert allerdings bei vier der fünf Parteien, wie die Prüfer kritisieren. Nur Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner von der FPÖ ließ keine öffentlichen Ressourcen in seine Partei-Accounts fließen.

Karl Nehammer bei einem Kongress
Bundeskanzler Karl Nehammer und ÖVP-Chef Karl Nehammer teilen sich einen Account. Die Vermischung dieser Sphären kritisiert der Rechnungshof.
IMAGO/Alex Nicodim

Neben Haimbuchners Büro prüfte der Rechnungshof auch die Social-Media-Accounts von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), dem burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) und dem Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos). Überall dort betreuten öffentlich Bedienstete die Accounts der Politiker mit und erledigten somit Parteiarbeit.

Möglicherweise illegale Spende

Der Rechnungshof sieht das äußerst kritisch und legt nahe, dass es sich bei der gelebten Praxis in vier der fünf geprüften Büros um illegale Parteispenden handeln könnte. Denn der Arbeitsaufwand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter komme der Partei zugute, das sei als Spende zu werten. Öffentliche Stellen dürfen aber nicht an Parteien spenden.

Auch der Instagram-Account von Karl Nehammer wurde vom Rechnungshof geprüft. Dort werden Parteiinhalte gepostet, der Account wird aber vom Bundeskanzleramt mitbetreut.

Ministerien kannten Richtlinien nicht

Auch bei den schriftlichen Regeln für die Trennung von Regierungsinformation und Parteiwerbung ortet der Rechnungshof Mängel. Dem Land Burgenland würden solche Vorgaben etwa gänzlich fehlen. Für die Bundesministerien gelten seit 2011 die "Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung und Bundesministerien". Diese geben vor, dass der "Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer politischen Partei" vermieden werden soll. Den Verantwortlichen in Bundeskanzleramt und im Kulturministerium von Vizekanzler Kogler sei dieses Regularium allerdings nicht bekannt gewesen.

Bei der Stadt Wien und beim Land Oberösterreich hingegen gelten Richtlinien, die die Vermischung von Amts- und Parteiinformation verhindern sollen.

Das Bundeskanzleramt versprach in seiner Stellungnahme an den Rechnungshof, "eine umfassende Social-Media-Strategie" zu erarbeiten, die eine klare Trennung zwischen Regierungs- und Parteiarbeit sicherstellen soll. Das Land Burgenland will eine solche bereits umgesetzt haben. Das Büro von Vizekanzler Kogler verweist auf eine rechtliche Einschätzung, wonach Accounts von Politikerinnen und Politikern in unterschiedlichen Funktionen zulässig seien. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums würden nur solche Inhalte posten, die mit dem öffentlichen Amt zu tun haben. (red, 19.4.2024)