Wer was auf Youtube schaut, solle bis auf wenige Ausnahmen privat bleiben, sind sich Datenschützer einig.
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Youtube bietet unzählige Videos zu den unterschiedlichsten Themen. Damit erreicht die Google-Tochter im Schnitt über 2,5 Milliarden monatlich aktive Nutzerinnen und Nutzer. Offenbar werden manche von diesen Videos gefährlicher eingestuft als andere beziehungsweise sogar für ein mögliches Beweismittel für Verbrechen gehalten. Nur so ist es zu erklären, dass die US-Behörden laut eines neuen Berichts mehrere Anfragen in Richtung Google gesendet haben, um die persönlichen Daten bestimmter Konsumentinnen und Konsumenten zu erhalten. Datenschützer sind von diesem Vorgehen weniger begeistert.

Listen von Accounts eingefordert

Wie eine Recherche von "Forbes" am Freitag zeigte, gab es in mehreren, sehr unterschiedlichen Fällen Anfragen von Behörden in Richtung Google. Ein Beispiel nennt ein von der Polizei selbst hochgeladenes Video mit fragwürdigen Inhalten. Eine Woche später wollten die Behörden Namen, Adressen, Telefonnummer und Aktivitäten von allen Nutzerinnen und Nutzern, die das Video in einem bestimmten Zeitfenster konsumiert hatten. Die Unterlagen seien wichtig für "laufende strafrechtliche Untersuchungen", argumentierten die verdeckten Ermittler.

In einem anderen Fall wurde angeblich eine Bombe in einem Mistkübel platziert. Die Polizei entdeckte erst nach dem Absuchen des Areals, dass die Kamera eines naheliegenden Geschäfts die Aktion live auf Youtube gestreamt hatte. Danach wurden "Listen von Accounts" eingefordert, die den Stream "gesehen oder damit interagiert" haben. In allen Fällen ist nicht bekannt, ob Google den Anweisungen Folge geleistet und die Daten weitergegeben hat.

Ein Google-Sprecher betont gegenüber "Forbes", dass man "die Privatsphäre und die verfassungsmäßigen Rechte der Nutzer schützen", dabei aber die "Arbeit der Strafverfolgungsbehörden unterstützen" wolle. Man prüfe deshalb jede Forderung auf deren rechtliche Zulässigkeit, nehme sich aber auch das Recht heraus, diese Forderungen abzulehnen.

Beunruhigender Trend

Die Datenschützer in den USA sind sich in ersten Stellungnahmen einig, dass die Anordnungen der Behörden in Richtung Google verfassungswidrig seien. Man würde mit solchen Untersuchungen sowohl die Redefreiheit als auch die Freiheit vor unangemessenen Durchsuchungen verletzen. Es sei ein "beunruhigender Trend", dass zunehmend "digitale Rasterfahndung" zum Einsatz komme, so ein Datenschutzexperte. "Niemand sollte einen Hausbesuch von der Polizei erwarten müssen, nur weil der Youtube-Algorithmus etwas Falsches vorgeschlagen hat." (red, 25.3.2024)