Wer sich nach Abschluss des Medizinstudiums beim Wiener Gesundheitsverbund zur verpflichtenden Basisausbildung anmeldet, muss mit rund eineinhalb Jahren Wartezeit rechnen, bis sie oder er in einer Klinik dieses Krankenhausträgers einen Platz erhält. Betroffene hatten wegen der zuletzt länger gewordenen Wartezeiten in Wien den STANDARD kontaktiert und ihr Leid geklagt. Die Basisausbildung ist ein neunmonatiger Praxisblock nach Studienabschluss, der in Österreich verpflichtend nach dem Studium der Humanmedizin an einem der heimischen Krankenhäuser zu absolvieren ist. Die Ausbildung kann in anderen Bundesländern gemacht werden als das Studium.

Medizinisches Personal mit Aktenmappen
Die Absolventinnen und Absolventen eines Medizinstudiums verteilen sich sehr unterschiedlich auf die Krankenhäuser der Bundesländer.
Getty Images

Seitens des Wiener Gesundheitsstadrats Peter Hacker (SPÖ) hieß es zu dem größeren Andrang, dass Wien eben besonders beliebt sei. In der Tat würden sich manche Krankenhäuser außerhalb Wiens über mehr Bewerbungen freuen. "Wir kämpfen seit zwei Jahren dagegen an, dass die Steiermark nicht ausreichend Bewerber für Basisausbildungsärzte hat", teilte eine Führungkraft des LKH Murtal in der Steiermark dem STANDARD mit. Auch der ärztliche Direktor des Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern Ried, Johannes Huber, schrieb in einem Leserbrief, dass er sich "jedenfalls über jede*n Absolvent*in des Medizinstudiums" freue. Er hält den Stau vor der Basisausbildung am Spital eher für ein Hauptstadtphänomen.

Sicherlich gibt es große regionale Unterschiede, Wartelisten als "Wiener Phänomen" abzutun wäre aber zu kurz gegriffen. Beispiel Tirol: Im vergangenen Studienjahr schlossen 349 Personen das Humanmedizinstudium an der Med-Uni Innsbruck ab, Ende des vergangenen Wintersemesters kamen noch 108 hinzu. Beim Spitalsträger Tirol Kliniken und dem Uniklinik Innsbruck wurden voriges Jahr aber insgesamt nur 141 Basisausbildungsärztinnen und -ärzte aufgenommen.

"Nachrückliste" in Tirol

Wenn jemand abspringe, was immer wieder vorkomme, besetze man dann aus der "Nachrückliste" nach, heißt es vom Zentrum für ärztliche Ausbildung an den Tirol-Kliniken. Außerdem würden Bewerberinnen und Bewerber, die man nicht berücksichtigen konnte, gezielt an andere Krankenhäuser und andere Bundesländer weitervermittelt.

Beim Spitalsträger des Landes Steiermark, der Steiermärkischen Krankengesellschaft (Kages), stehen 275 Plätze für die Basisausbildung zur Verfügung. An der Grazer Med-Uni schlossen voriges Jahr rund 300 Personen das Studium der Humanmedizin ab. Rund 100 Personen sind allein in Graz in Basisausbildung.

Es bestünden derzeit keine Wartezeiten, heißt es von der Kages. Man bemühe sich um "individuelle Lösungen" – soll heißen: "Bei örtlicher Flexibilität kann ein umgehender Einstieg in die Ausbildung erfolgen." Allerdings sei es teilweise schwierig, junge Medizinerinnen und Mediziner "für periphere Standorte zu begeistern", gibt der Spitalsträger zu.

Burgenland stockt auf

Besonders eng ist dieses Nadelöhr in Wien: Allein an der Med-Uni Wien schlossen 617 Personen voriges Studienjahr das Studium ab. Bei den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds standen für sie nur 184 Basisausbildungsplätze zur Verfügung. Bei den Spitälern eines weiteren großen Trägers, der Vinzenz-Gruppe, kamen weitere 139 Personen in Wien zum Zug. Die Burgenländische Krankenanstaltengesellschaft teilte mit, dass sie die Basisausbildungskapazitäten angesichts der Knappheit in Wien um 50 Plätze aufstocke. 25 Plätze gebe es ab sofort in Oberwart, Kittsee, Oberpullendorf und Güssing, hieß es in einer Aussendung.

Örtliche Flexibilität zeigen manche Studienabsolventinnen und -absolventen allerdings auch über Staatsgrenzen hinweg. In der Schweiz und in Deutschland gibt es keine Basisausbildung, es entfallen also etwaige Wartezeiten sowie die neun Monate Ausbildungsdauer, wenn man zum Beispiel für eine Facharztausbildung in die Schweiz geht. Das wissend, wird derzeit laut Gesundheitsministerium auch über eine Reform der Basisausbildung diskutiert. (Gudrun Springer, 16.2.2024)