Kempten - In Bayern hat die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch eines Ex-Lokalfunktionärs der rechtsextremen Republikaner Revision eingelegt. Dieser hatte den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, als "Zigeunerjuden" bezeichnet. Als "Offenbarungseid der deutschen Justiz" hat der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, den Freispruch kritisiert. In Kempten bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Günter Meltendorf am Dienstag, dass seine Behörde gegen das Berufungsurteil vom Vortag juristisch vorgeht. Das Landgericht Kempten hatte die Aussage "Zigeunerjude" als Werturteil eingestuft, das durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Begriffe "Zigeuner" und "Jude" seien wertneutral. Die Staatsanwaltschaft sprach dagegen von vorsätzlicher Ehrverletzung. In erster Instanz verurteilt Der frühere Vorsitzende der Republikaner im Oberallgäu hatte die Äußerung nach Angaben der Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung getroffen. Der 65-Jährige war deshalb in erster Instanz zu 6.000 Mark(3.068 Euro/42.213 S) Geldstrafe verurteilt worden. Er ging in die Berufung. "Wenn dieser Begriff keine Beleidigung ist, dann möchte ich wissen was in Deutschland dann eine Beleidigung sein würde", sagte Friedman. Spiegel sagte der "Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung", der Freispruch legalisiere rassistische Hetze und ermutige Rechtsradikale, die Reizschwelle weiter zu verringern. "Wenn Juristen einen solch eklatanten und eindeutigen Angriff auf die Menschenwürde als zulässige Meinungsäußerung gelten lassen, dann sind Versuche im Kampf gegen Menschenfeindlichkeit und damit Rassismus und Antisemitismus vergebens." Spiegel betonte, der Begriff "Zigeuner" sei durch die Nazis zur Ausgrenzung und Diskriminierung der Sinti und Roma verwandt worden und habe geholfen, die Grundlage für die Massenvernichtung schaffen. (APA/dpa)