Blick auf eine am Balkon befestigte Photovoltaikanlage.
Photovoltaik am Balkon kann in Österreich künftig auch ohne Zustimmung der anderen Bewohner im Haus installiert werden.
Foto: APA/EET GMBH

Balkonkraftwerke oder Steckersolargeräte, wie sie auch heißen, werden immer erschwinglicher und damit auch zunehmend beliebter. Bisher gab es allerdings da und dort Probleme, wenn Mitbewohner in einem Mehrparteienhaus Einspruch dagegen erhoben haben. Das wird nun anders. Auf Initiative der Bundesregierung werden heute im Parlament deutliche Erleichterungen beschlossen, was das Anbringen von Mini-Photovoltaikanlagen an Balkonen und Terrassen betrifft.

Die neue Regelung sieht unter anderem vor, dass es als Zustimmung anderer Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen gilt, wenn die geplante Anbringung einer Mini-PV-Anlage bekanntgegeben wurde und niemand binnen zwei Monaten darauf reagiert hat. Bisher war die Anbringung einer PV-Anlage an Balkon oder Terrasse an die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen geknüpft.

Verweigerung nur mit triftigem Grund

Die Zustimmung konnte bisher ohne sachlichen Grund verweigert werden. Das wird ab September, wenn die neuen Bestimmungen in Kraft treten, anders. Meldet eine andere Wohnungspartei Widerspruch an, muss künftig ein triftiger Grund angegeben werden. Ein solcher könnte zum Beispiel die Einschränkung der Sicht des Nachbarn sein, oder es könnten Sicherheitsbedenken angeführt werden. Solche Einwände werden dann im Einzelfall geprüft und entschieden.

Dass Minikraftwerke am Balkon, die über eine Schukosteckdose mit dem Stromnetz in der Wohnung verbunden werden, sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, zeigen Zahlen der Regulierungsbehörde E-Control. Demnach sind allein im ersten Quartal dieses Jahres bei den Netzbetreibern in Österreich an die 4700 Balkonkraftwerke angemeldet worden. Insgesamt waren Ende März 2024 knapp 28.400 Steckersolargeräte registriert, wobei die tatsächliche Zahl wegen Nachmeldungen noch etwas höher liegen dürfte. Zum Vergleich: Ende 2022 waren in Österreich laut Zahlen der E-Control erst rund 5000 Balkonkraftwerke installiert.

Keine Vergütung

Die Zahlen kennt man, weil es eine Informationspflicht gegenüber dem Netzbetreiber gibt. Ob sich alle daran halten, ist allerdings nicht gesichert. Eine Einspeisung von überschüssigem Strom in das öffentliche Netz sei prinzipiell möglich, sagt E-Control-Vorstand Alfons Haber. Eine Vergütung der eingespeisten Strommenge sei für Balkonkraftwerke allerdings nicht vorgesehen.

Balkonkraftwerke dürfen aus Sicherheitsgründen eine Leistung von maximal 800 Watt haben. Es ist also verboten, sich zwei Steckersolargeräte à 800 Watt anzuschaffen, auch wenn es die Größe des Balkons oder der Terrasse zuließe. Kosteten Mini-PV-Geräte zur Installation am Balkon vor ein, zwei Jahren noch mehr als 1000 Euro, bekommt man solche jetzt schon um 500 bis 700 Euro, teilweise sogar noch günstiger.

Selten die volle Leistung

Was kann man mit 800 Watt machen? Der Stand-by-Betrieb der elektrischen Geräte im Haus macht im Schnitt 200 bis 500 Watt aus. Dieser Verbrauch lasse sich jedenfalls decken, wenn die Sonne scheint, sagt Haber im Gespräch mit dem STANDARD. Die volle Leistung von 800 Watt lasse sich wohl eher selten abrufen. Nicht jeder Balkon sei so gebaut, dass er ideal zur Sonne stehe. Was lässt sich mit verminderter Leistung noch betreiben? Das Internet zum Beispiel, allerdings nur während der Tagesstunden. Router und WLAN-Verstärker verbrauchen im Schnitt 100 bis 200 Watt.

Der Betrieb der Kaffeemaschine aber geht sich schon wieder nicht aus mit einer PV-Anlage am Balkon, zumindest nicht vollständig. In der Aufheizphase braucht der Kaffeeautomat mehr als 1000 Watt. Nicht zu reden vom Bügeleisen, das mehr als 2000 Watt zieht. (Günther Strobl, 5.7.2024)