Ein schwer beschädigtes Autobahnstück im Abschnitt zwischen Lostallo und Mesocco.
Bei dem schwer beschädigten Autobahnstück zwischen Lostallo und Mesocco sah es zunächst nicht nach baldiger Inbetriebnahme aus.
EPA/Alessandro Crinari

Noch keine zwei Wochen ist es her, seit Teile der Schweiz von schweren Unwettern heimgesucht wurden. Zunächst wurden insbesondere aus dem Kanton Wallis Schäden durch Überschwemmungen und Erdrutsche gemeldet, wenig später folgten auch Graubünden und das Tessin. Noch kann keine endgültige Bilanz gezogen werden. Von mindestens acht Toten war zuletzt die Rede, zahlreiche weitere Menschen wurden zunächst noch vermisst.

Auch Gebäude und mehrere Verkehrsverbindungen wurden schwer in Mitleidenschaft gezogen. Besonders stark betroffen war unter anderem die Autobahn A13, eine wichtige Nord-Süd-Verbindung in der Schweiz. Oberhalb der 700-Seelen-Gemeinde Lostallo wurde ein 200 Meter langes Stück zerstört. An einer Stelle war die gesamte vierspurige Fahrbahn von Wasser unterspült worden und eingebrochen.

Zumindest von dort kommen nun aber gute Nachrichten: Laut Angaben des deutschen Verkehrsklubs ADAC kommen die Reparaturarbeiten rascher voran als zunächst geplant. Der Abschnitt zwischen Lostallo und Mesocco soll bereits ab Freitag, dem 5. Juli, wieder einspurig in beide Richtungen befahrbar sein. Das Schweizer Bundesamt für Straßen (Astra) kündigte demnach an, die Teilstrecke um fünf Uhr früh für den Verkehr freizugeben.

Langsam, aber sicher

Einschränkungen wird es freilich auch weiterhin geben: So soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt teils bei 60 und maximal bei 80 km/h liegen. Bedingungen für das Offenhalten der Straße seien zudem ein weiterhin reibungsloser Ablauf der Bauarbeiten sowie stabile Wetterverhältnisse. Mit einem zweispurigen Betrieb der Autobahn in beiden Richtungen wird erst Ende des Jahres wieder gerechnet.

Die A13 ist unter anderem eine wichtige Ausweichroute für den Urlaubsverkehr Richtung Italien. Viele nutzen sie zur Umfahrung des Gotthardtunnels, wenn dieser überlastet ist. (schub, 4.7.2024)