René Benko kann noch Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof beziehungsweise beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Heribert Corn

Wien – Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Covid-Finanzierungsagentur (Cofag) hat zwar seine Arbeit beendet, dennoch gibt es weitere Konsequenzen aus den Befragungen. So wurde gegen den insolventen Investor René Benko eine Beugestrafe wegen Aussageverweigerung verhängt. Benko muss laut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 700 Euro zahlen. Er kann noch Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof beziehungsweise beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Benko war erst nach mehreren erfolglosen Anläufen unter polizeilicher Vorführung als Auskunftsperson im U-Ausschuss erschienen. Der Unternehmer entschlug sich weitgehend unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die größtenteils ebenso insolvente Signa-Firmengruppe. Wegen "Aussageverweigerung" wurden schließlich auch drei Beugestrafen beantragt.

In zwei Fällen verweigerte Benko allerdings zu Recht seine Aussage, stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest. Die tatsächlich verhängte Beugestrafe betrifft Fragen zum Chalet N. Neos-Fraktionsführer Yannick Shetty wollte dabei wissen, ob mehrere einstige Regierungsmitglieder zu Besuch in Benkos Luxusobjekt waren. Der Investor hatte im Ausschuss gemeint, grundsätzlich keine Fragen zu diesem Thema zu beantworten. (APA, 3.7.2024)