Die ersten Hitzewellen in diesem Sommer zeigen ihre Wirkung. Auf der griechischen Ferieninsel Kos ist am Montag ein Waldbrand ausgebrochen. Rund 100 Feuerwehrleute und sechs Löschflugzeuge waren im Einsatz. Mehrere Menschen mussten aus Hotels auf Sportplätze evakuiert werden. Einsatzkräfte in Portugal, Spanien, Frankreich, Italien, der Türkei sowie auf Zypern und eben in Griechenland bereiten sich auf weitere Brände vor. Doch nicht nur der Süden Europas ist betroffen. Auch im Bundesstaat Kalifornien kämpft die Feuerwehr gegen Waldbrände. Tausende Bewohner mussten bereits evakuiert werden, Touristen sind nicht betroffen. Aber die Frage, wie man sich als Urlauber bei einem Waldbrand verhält, wird sich heuer vermutlich noch öfter stellen.

Helikopter, der Wasser abwirft auf einen brennenden Wald
Nicht nur im Süden Europas, auch in Kalifornien wüten schon wieder Waldbrände.
IMAGO/PETER DASILVA

Wer einen Urlaub in Südeuropa plant, kann schon vorher auf einer Karte von der Nasa überprüfen, ob die Region von Feuern betroffen ist. Kündigen sich vor Ort Waldbrände an oder liegt der Urlaubsort in einer Risikozone, sollten sich Reisende bei Ortskundigen oder in der Unterkunft informieren, wie groß die Waldbrandgefahr im näheren Umfeld ist. Dies ist besonders dann ratsam, wenn Radtouren oder Wanderungen im Wald geplant sind. Um Feuer zu vermeiden, sollten ein paar grundlegende Dinge beachtet werden.

Onlinekarten helfen, Waldbrände an Urlaubsorten vorab zu tracken.

Offenes Feuer ist im Wald oder in Waldnähe, außer auf offiziellen Grillplätzen, grundsätzlich zu unterlassen. Wer im Wald spazieren geht, sollte keinesfalls Zigarettenreste einfach wegwerfen – das gilt auch fürs Autofahren entlang von Wäldern. Wer Getränke auf eine Wanderung mitnimmt, darf keine Glasabfälle liegen lassen, sie können als Brennglas wirken. Auch sollte man es vermeiden, mit dem Auto oder dem Camper auf entzündlichem Untergrund zu parken, weil sich der Katalysator stark erhitzt und einen Brand auslösen kann. Noch umsichtiger müssen demnach vor allem Camper, die sich permanent draußen aufhalten, agieren.

Doch wie verhält man sich als Urlauber, wenn man in einen Waldbrand gerät? Wer im Freien, zum Beispiel bei einer Wanderung, von einem Waldbrand überrascht wird, sollte Ruhe bewahren und seitlich zur Windrichtung vom Waldbrand flüchten. Vor leichtem Funkenflug kann man sich mit einer Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille schützen. Wenn möglich, ein feuchtes Tuch vor den Mund halten, damit man vor dem Rauch geschützt ist. Ist eine Straße in der Nähe, sollte man sich flach auf den Bauch in den vom Feuer entfernten Straßengraben legen und idealerweise mit einer Rettungsdecke zudecken – silberne Seite nach oben. Hält man sich bei einem Waldbrand im Hotel auf, unbedingt die Anweisungen des Personals befolgen. Gepäck und Wertsachen müssen zurückgelassen werden, andernfalls geht viel wertvolle Zeit verloren.

Rechtliches für Reisende

Darüber hinaus gilt es, rechtliche Aspekte zu beachten, sollte man die Reise wegen eines Waldbrandes gar nicht antreten wollen. Voraussetzung für einen kostenfreien Rücktritt ist in jedem Fall, dass der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen. Soll der Reiseantritt erst in beispielsweise zwei bis drei Wochen erfolgen, ist die Entwicklung abzuwarten. Zudem ist auch eine örtliche Nähe zu den Bränden Voraussetzung. Die Region, in die man fährt, muss also auch wirklich von den Bränden betroffen sein. Ein Waldbrand auf Kos rechtfertigt also keinen Reiserücktritt auf Korfu oder Kreta. Was bedeutet das im Fall einer gebuchten Pauschalreise?

Die Erfahrungen der Konsumentenschützer mit den Waldbränden auf Rhodos im Jahr 2023 zeigten: Bei einer Kombination aus mehreren Reiseleistungen wie etwa Hotel und Flug ist ein kostenfreier Rücktritt vor Reiseantritt laut Pauschalreisegesetz berechtigt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Waldbrände können derartige Umstände sein. Extreme Hitze reicht jedoch in der Regel nicht für eine kostenlose Stornierung aus.

Feuerwehrleute mit Schlauch in einem ausgebrannten Wald löschen Glutnester
Mehr als 40 Waldbrände wüteten heuer schon in Griechenland.
IMAGO/Nicolas Koutsokostas

Wer sich bereits vor Ort in betroffenen Regionen befindet und feststellt, dass die Brände Auswirkungen auf einen Teil der Reise (etwa wegen gesperrter Strände oder schlechter Luft) haben, sollte den Reiseveranstalter kontaktieren. Er muss zunächst vergleichbare Alternativen zur Fortsetzung der Reise oder eine Preisminderung anbieten. Wird der Urlaub jedoch so erheblich beeinträchtigt, dass man ihn frühzeitig abbrechen muss – oder kann der Reiseveranstalter nicht durch Unterbringung an einem anderen Ort helfen –, kann man eine Rückzahlung des Reisepreises für die nicht konsumierten Tage verlangen. Der Reiseveranstalter ist außerdem verpflichtet, die Rückreise ohne zusätzliche Kosten für die Reisenden zu organisieren. Ist die Rückreise wegen der Brände gar nicht möglich, muss der Veranstalter für eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen sorgen. (Sascha Aumüller, 4.7.2024)