Seit gut einem Jahr ist das Bestellerprinzip am Mietwohnungsmarkt in Kraft. Für Wohnungssuchende bedeutet es, dass sie dem Makler oder der Maklerin keine Provision mehr zahlen müssen. Diese Provision zahlt seit Juli 2023 die Auftraggeberin, und das ist in der Regel der Vermieter. Maklerinnen und Makler haben sich dagegen jahrelang gewehrt, letztendlich fällt das Resümee bei manchen von ihnen aber, wie vor kurzem berichtet, durchaus positiv aus.

Nach Jahren des Booms drehen sich die Kräne jetzt langsamer.
Werner Kerschbaummayr / fotokers

Beim Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer sieht man das grundlegend anders. Dort forderte man bei einem Pressegespräch am Mittwoch, dass das Bestellerprinzip aufgehoben wird. Die Nachfrage am Mietwohnungsmarkt sei zuletzt angestiegen, es gebe also viel mehr Anfragen und Kundengespräche, gleichzeitig seien mit der Inflation die Personal- und die Werbekosten gestiegen, führte der Wiener Fachgruppenobmann Michael Pisecky aus. "Und das gleichzeitig, wo wir eine per Gesetz verordnete Einkommensschmälerung aushalten müssen."

Auf dem Land hätten deswegen manche Makler aufgehört, Mietwohnungen zu vermitteln, weil das nicht mehr wirtschaftlich machbar sei. Das neue System sei für alle ein Nachteil, ist er überzeugt.

Neubau bricht ein

Aber auch abseits des Bestellerprinzips gab es Forderungen des Fachverbands an die Politik, die auf Basis einer Mitgliederbefragung erhoben wurden. Man befinde sich in einer "schweren Krise", erläuterte Fachverbandsobmann Gerald Gollenz nicht zum ersten Mal; sein Fachverband hatte in den letzten Monaten regelmäßig zu Pressekonferenzen zu der Thematik geladen.

Die Zinssituation und die strengeren Kreditvergaberichtlinien haben das Immobiliengeschäft in den letzten eineinhalb Jahren schwer getroffen. Nun befürchtet man in der Branche, dass der Neubau Mitte des kommenden Jahres stark einbricht und nur noch ein Bruchteil der Wohnungen der letzten Jahre gebaut wird.

Um das zu verhindern, brauche es die Anerkennung der gewerblichen Bauträger als gleichberechtigte Partner neben den gemeinnützigen Bauträgern, daher wolle man in Diskussionen rund um den Wohnbau stärker eingebunden werden. Auch das leistbare Wohnen müsse sichergestellt werden, so lautet eine weitere Forderung, konkret etwa in Form der Durchforstung der zahlreichen Normen und Vorgaben in den Baugesetzen der Länder.

Die Brandschutzbestimmungen oder die Stellplatzverpflichtungen seien etwa überzogen. Letztere würden mit dem Bau teurer Tiefgaragen die Preise in die Höhe treiben, obwohl viele Menschen kein Auto mehr besitzen.

Unsichere Rechtslage

Weiters fordert der Fachverband, den "Sanierungsturbo" zu zünden, die Politik müsse hier entsprechende Maßnahmen setzen. Allerdings, so betonte Gollenz, wolle man "keinen Cent Steuergeld", aber neue Regeln, die die Sanierung erleichtern. Sein Stellvertreter Johannes Wild fordert außerdem mehr Rechtssicherheit. Er kritisierte aus Sicht der Hausverwaltungen beispielsweise die Unsicherheit in neuen Mietverträgen, was die Wertsicherungsklauseln angeht.

Zur Erklärung: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Vorjahr eine Wertsicherungsklausel, die in vielen Mietvertragsmustern zu finden war, als unzulässig aufgehoben. Möglicherweise können Mieterinnen und Mieter also zu viel bezahltes Geld zurückverlangen. Durch die "massive Rechtsunsicherheit" brauche man länger, um neue Verträge aufzusetzen, und es gebe längere Wohnungsleerstände, warnte Wild.

Die Forderungen sollen nun an die Politik gehen. Dass es vor der Wahl noch große Sprünge geben wird, glaubt Gollenz nicht. Das Thema werde man aber auch an die kommende Regierung herantragen. Beim Fachverband hofft man auf neue politische Konstellationen. (Franziska Zoidl, 3.7.2024)