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Die Universität Wien will sich die neue gesetzliche Option für Aufnahmetests vor der Masterzulassung offenhalten, hegt aber derzeit "keine konkreten Pläne".
STANDARD/Fischer

Bei vielen Bachelorstudien haben Österreichs Universitäten in der jüngeren Vergangenheit Zugangsbeschränkungen eingeführt. Das Gesetz gibt den Unis viel Spielraum, den Andrang durch Aufnahmetests zu regulieren. An der Uni Wien sind es aktuell schon mehr als zwanzig Fächer, für die Studieninteressierte ein Aufnahmeverfahren absolvieren müssen – von Betriebswirtschaft und Chemie über Informatik bis Politikwissenschaft und Soziologie.

Bei Masterstudien ist die Situation – zumindest noch – anders. Wer einen fachlich passenden Bachelorabschluss in der Tasche hat, kann im Prinzip ohne Umschweife ein fachlich passendes Masterstudium dranhängen. Nur für englischsprachige Masterstudien durften Unis schon bisher von Kandidaten mit passendem Bachelor zusätzliche Aufnahmetests verlangen.

Plätze überlaufener Master begrenzen

Im Frühjahr hat die türkis-grüne Koalition den Rektoraten allerdings auch beim Master ermöglicht, die Studienplätze quantitativ zu begrenzen und mittels Aufnahmeverfahren zu vergeben. Nach heftiger Kritik – auch innerhalb der Grünen – wurde die im ursprünglichen Entwurf sehr weit gefasste Option im beschlossenen Gesetz etwas eingeengt: Demnach müssen die Unis immerhin "evidenzbasiert" nachweisen, dass ein Master überlaufen ist, um ihn zu beschränken. Zudem müssen sie jedem Bachelorabsolventen garantieren, dass er zumindest irgendeinen fachlich passenden Master automatisch beginnen darf.

Für das kommende Wintersemester spielen die neuen Regeln aufgrund der Vorlaufzeiten noch keine Rolle. Doch schon jetzt müssen die Unis überlegen, ob sie bei der Masterzulassung im nächsten Studienjahr strenger werden wollen. Ein STANDARD-Rundruf bei den Rektoraten der größten Hochschulen ergibt, dass der Großteil der Studierenden in naher Zukunft keine einschneidenden Änderungen erwarten muss.

Bachelor soll meist weiterhin reichen

Die Universitäten Graz und Innsbruck sowie die Technische Universität Wien teilen etwa auf Anfrage mit, dass sie auf Basis der Novelle keine Aufnahmeverfahren für ihre Masterstudien planen. Die Uni Wien will sich die neue Option zwar offenhalten, man habe aber noch keine konkreten Pläne dazu.

Die Wirtschaftsuni Wien, die schon länger überlaufene Masterprogramme beklagt und mitunter zu Knock-out-Prüfungen im ersten Semester greift, erklärt hingegen: Man wolle zumindest im Fach Management ein Aufnahmeverfahren für den Master einführen, die genauen Modalitäten würden in den kommenden Monaten "evaluiert". Definitiv keine Aufnahmetests soll es indes für den Wirtschaftsrechtmaster an der WU geben, kündigt Programmdirektor Martin Spitzer an: Der entsprechende Bachelorabschluss werde auch künftig als alleinige Voraussetzung reichen, zumal erst die Kombination Bachelor plus Master den Zugang zu juristischen Berufen ermöglicht. (Theo Anders, 4.7.2024)