Kleines Mädchen spielt
Die Gemeinden haben einen Versorgungsauftrag, was die Kinderbetreuung betrifft.
IMAGO/Zoonar.com/Kasper Ravlo

Bregenz – In Vorarlberg entstehen bis Herbst 2024 innerhalb eines Jahres 104 neue Kinderbetreuungsgruppen. Auslöser des starken Anstiegs sei der Versorgungsauftrag der Gemeinden durch das 2023 in Kraft getretene Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gewesen, sagte Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) am Dienstag im Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Größte Herausforderung im Bereich Kinderbetreuung bleibt das Personal.

Das Land habe deshalb eine Ausbildungsoffensive gestartet, die auch Wirkung zeige, sagten Schöbi-Fink und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). An der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik in Feldkirch werde allen Schülerinnen seit 2024 auf Antrag das Schulgeld erlassen oder rückerstattet, die Anmeldezahlen seien "großartig". Auch die Klasse eines neu geschaffenen Tagskollegs für Elementarpädagogik sei mit 23 Anmeldungen für den Herbst voll. Zudem sollen ab Herbst 20 Einsatzstellen für das freiwillige soziale Jahr in den Betreuungseinrichtungen für Entlastung sorgen und junge Menschen für den Beruf begeistern. Die Personalsituation sei nicht dramatisch, betonte Schöbi-Fink.

16.767 Kinder bis zum Schulalter hatten 2023 in Vorarlberg einen Betreuungsplatz in einer von 1033 Kindergarten- und Kleinkindgruppen. Die Zahl der in Einrichtungen betreuten Kinder ist über die vergangenen zehn Jahre auch bei den Allerkleinsten deutlich angestiegen. Waren damals rund 15 Prozent der einjährigen Kinder in Vorarlberg in Betreuung, so waren es 2023 bereits 34 Prozent. Bei den Zweijährigen stieg der Anteil von 41 auf 65 Prozent, bei den Dreijährigen von 77 auf 87. Mit einer Betreuungsquote von 34,7 Prozent bei den Unter-Dreijährigen habe Vorarlberg mittlerweile einen der drei höchsten Werte in Österreich, sagte Wallner. Bei den Drei- bis Fünfjährigen liege die Quote weit über 90 Prozent, "da waren wir immer schon vorne mit dabei".

"Kostengünstig, aber nicht gratis"

Neben der Menge der Betreuungsplätze werde großer Wert auf die Qualität der Betreuung gelegt, betonten Wallner und Schöbi-Fink, ebenso wie auf die Leistbarkeit der Betreuung für die Familien. Dabei sei die Haltung des Landes klar: "kostengünstig, aber nicht gratis". Die Betreuungskosten sind sozial gestaffelt, in der niedrigsten Stufe sind die ersten 25 Betreuungsstunden gratis, weitere Wochenstunden kosten je einen Euro im Monat. Rund 90 Prozent der Familien fallen in die Stufe, in der für bis zu 25 Wochenstunden 20 Euro zu bezahlen sind.

Das Land gibt für die Kinderbetreuung, auch in Form von Förderungen für die Träger der Einrichtungen, 2023 hundert Millionen Euro aus, 2024 werden es laut Wallner 130 Millionen sein.

Das mit 1. Jänner 2023 in Kraft getretene Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Es sieht unter anderem vor, dass die Gemeinde jährlich eine offen formulierte Bedarfserhebung zur Kinderbetreuung und dem aktuell bestehenden Bedarf durchführen muss. Die Kommune muss für jedes Kind von drei bis fünf Jahren eine ganzjährige Betreuung zwischen 7.30 und 17.30 Uhr sicherstellen, eine Schließzeit von vier Wochen ist erlaubt. Ab 2024/25 muss es für Volksschulkinder an Schultagen zwischen acht und 16 Uhr ein Angebot geben, ab 2025/26 für Zweijährige für mindestens fünf Stunden. Zur Deckung des Versorgungsauftrags dürfen auch Tageseltern herangezogen werden. (APA, 2.7.2024)