Maria G.s Anwältin Doris Hawelka vor dem Bundesverwaltungsgericht.
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Seit vier Jahren ist die IS-Angehörige Maria G. mit ihren zwei kleinen Söhnen in einem Gefängnis in Syrien interniert. Das Außenministerium hat bisher ihre Rückholung verweigert. Es argumentiert, die Salzburgerin sei, wie auch mehrere weitere Frauen mit Kindern, schließlich aus freien Stücken dorthin gereist.

Damit hätte das Außenamt recht – wenn sich Maria G. und die anderen inhaftierten IS-Angehörigen in Syrien einem fairen Prozess stellen könnten. Wenn eine Ermittlungsbehörde ihren Fall prüfte und ein Richter ein Urteil, basierend auf Gesetzen, die mit den Menschenrechten vereinbar sind, ausspräche. Wenn klare Bedingungen herrschten, Aussichten, wie ihr Leben weitergeht.

Kriegsgebiet und juristisches Niemandsland

Das ist das Wesen eines Rechtsstaats – und Österreich ist ein solcher. Er muss dafür sorgen, dass seine Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gelten. Das gilt gleichermaßen für eine Mörderin, einen Neonazi oder eben auch für eine Islamistin. Stattdessen sitzt G. im juristischen Niemandsland. In einem Kriegsgebiet, in dem die Lage jederzeit kippen könnte. Auch deswegen haben andere EU-Staaten ihre IS-Angehörigen mittlerweile zurückgeholt.

Noch prekärer ist die Situation der Kinder, die kein Leben außerhalb des Internierungslagers kennen. Umgeben von Jihadisten. Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis sie indoktriniert werden. Auch sie sind Staatsbürger. Österreich hat die Verantwortung, sie vor Radikalisierung zu bewahren. (Muzayen Al-Youssef, 2.7.2024)