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Unter den neu gefassten Paragrafen fällt auch das nicht abgesprochene Abziehen eines Kondoms beim Sex.
IMAGO/Christoph Hardt

Bern – In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip "Nein heißt Nein" liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn es gegen den Willen von Betroffenen zu entsprechenden Handlungen kommt. Als Ablehnung werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn Betroffene aus Angst erstarren.

Bisher lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin gedroht oder Gewalt ausgeübt hatte. In Österreich ist eine ähnliche Regelung bereits seit 2016 in Kraft.

Nach dem geänderten Schweizer Recht ist auch das heimliche, nicht abgesprochene Abziehen eines Kondoms beim Sex verboten. Dem Bundesamt für Justiz in Bern zufolge wird diese Praktik im Gesetz zwar nicht explizit erwähnt, doch sie fällt unter den neu gefassten Paragrafen 190, mit dem Sex gegen den Willen eines Menschen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann. (APA, 1.7.2024)