AfD-Politiker Björn Höcke
Der AfD-Politiker Björn Höcke hatte die Losung "Alles für Deutschland" wiederholt in einer Rede eingebaut.
APA/dpa/Hendrik Schmidt

München/Halle – Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen.

Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Staatsanwaltschaft wollte Haftstrafe für Höcke

Der Richter sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, "sondern eher mimische Zustimmung". Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: "Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch."

Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

Verfassungsschutz in Bayern darf AfD beobachten

Am Montag wurde ebenfalls gerichtlich festgestellt, dass die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz rechtens ist. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München zurück.

AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte bereits zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht, und angekündigt, die Partei wolle im Fall einer Abweisung weitere Instanzen anrufen.

Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen", sagte Kumetz.

Material soll Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit belegen

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende von Seiten – darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge – zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei.

Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt. (APA, red, 1.7.2024)