Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage der Minderjährigen zurück.
APA/HELMUT FOHRINGER

Eine von mehreren Minderjährigen eingebrachte Klimaklage wurde einem Medienbericht zufolge vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgelehnt. Das geht aus einem der Presse vorliegenden Beschluss des VfGH hervor. Der Antrag soll demnach an der Formulierung gescheitert sein. Schon im Vorjahr haben zwölf Kinder und Jugendliche beim Verfassungsgerichtshof das aktuelle Klimaschutzgesetz angefochten.

Die Minderjährigen verwiesen in diesem Fall bei der Forderung nach stärkerem Klimaschutz auf die Kinderrechte. Jedoch wurde laut Presse nicht genau genug benannt, welche Teile der bestehenden Gesetzgebung geändert oder aufgehoben werden sollten. Einer ihrer Anträge, der die Festlegung von Treibhausgashöchstmengen behandelte, wurde demnach als zu eng gefasst und vom VfGH zurückgewiesen. Man hätte mehr konkrete Stellen anfechten müssen, damit die Anfechtung Sinn ergibt. Für die Richter war es demnach ebenso keine Option, das Klimaschutzgesetz komplett aufzuheben, weil dies auch von den Antragstellerinnen und Antragstellern nicht angefochtene Teile des Gesetzes widerrufen würde.

Klage aus der Schweiz erfolgreich

Seitens des VfGH wurde gegenüber der APA erklärt, dass Zurückweisungen von Klagen, weil sie zu weit beziehungsweise zu eng gefasst sind, eine immer wieder vorkommende Thematik darstellen. Auch etwa eine eingebrachte Klage gegen die Impfpflicht scheiterte vor dem VfGH daran.

Das Klimaschutzgesetz ist immer wieder Konfliktthema der Regierung: Im 2011 beschlossenen Gesetz wurden Emissionshöchstmengen festgesetzt, aber nur bis 2020 konkret formuliert. Bisher wurde keine neue Lösung gefunden.

Zuletzt war eine Klimaklage aus der Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgreich. Eingebracht wurde sie von der Gruppierung der Klimaseniorinnen. Der EGMR kam zum Schluss, dass die Schweiz keine rechtzeitigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gesetzt habe. Die Menschenrechtskonvention spricht Personen Schutz vor gesundheitlichen Folgen des Klimawandels zu. (red, APA, 28.6.2024)