Die oberste Staatsanwältin Europas, Laura Kövesi.
Die oberste Staatsanwältin Europas, Laura Kövesi, hat sich mit einer ungewöhnlichen Aussendung an die österreichische Regierung gewandt.
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Nach breitflächiger Kritik österreichischer Fachleute und Justizvertreter hat sich am Freitag auch die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) zur geplanten Reform der Handysicherstellungen zu Wort gemeldet. In einer Stellungnahme der obersten EU-Staatsanwältin Laura Kövesi heißt es, dass man Bedenken habe, ob der österreichische Gesetzesentwurf mit den EU-Rechtsgrundlagen vereinbar sei.

Derzeit prüfe man, "ob einige der vorgeschlagenen Bestimmungen im Widerspruch zur EPPO-Verordnung stünden und sich negativ auf die Unabhängigkeit, Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der EPPO-Ermittlungen mit Österreich-Bezug auswirken könnten". Die Beschlagnahme, Verarbeitung und Analyse elektronischer Daten sei für "jede strafrechtliche Ermittlung und Strafverfolgung von größter Bedeutung".

Aufbereitung durch Polizei

Hintergrund ist die geplante organisatorische und personelle Trennung zwischen der technischen Aufbereitung und der inhaltlichen Auswertung der sichergestellten Daten. Für die Aufbereitung soll künftig ausschließlich eine spezielle Abteilung bei der Kriminalpolizei zuständig sein, nicht aber die Staatsanwaltschaft. Bei der Auswertung ist die Einbindung der Staatsanwaltschaft zudem nicht eindeutig geregelt, was in Österreich für Kritik der Staatsanwaltschaften und zuletzt auch des Obersten Gerichtshofs (OGH) sorgte.

Auch die Kritik der EU-Staatsanwaltschaft setzt dort an. Staatsanwälte, die im Auftrag des EPPO arbeiten, müssten in der Lage sein, "selbst Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen oder den zuständigen nationalen Behörden Weisungen zu erteilen. Wenn die Beschlagnahme und Analyse von Daten und Datenträgern in die Zuständigkeit der Polizei übergeht, ist dies nicht mehr der Fall", heißt es in der Stellungnahme.

Nach der EPPO-Verordnung müsse Österreich bei besonders schwerwiegenden Straftaten zudem sicherstellen, dass Staatsanwälte im Auftrag der EPPO "selbst Durchsuchungen von Computersystemen anordnen und die Herausgabe gespeicherter Computerdaten im Original oder in anderer Form erwirken können oder solche Ermittlungsmaßnahmen bei Gericht beantragen dürfen". Aufgrund der grenzüberschreitenden Tätigkeit der EPPO habe die österreichische Reform Auswirkungen auf Ermittlungen in ganz Europa. (japf, 28.6.2024)