Die Familie hat die Miete stets pünktlich bezahlt und die Wohnung in Schuss gehalten. Doch demnächst läuft ihr auf fünf Jahre befristeter Mietvertrag mit einem großen Immobilienunternehmen aus. Erst einen Monat davor haben sie erfahren, dass dieser nicht verlängert werden kann.

Innerhalb kürzester Zeit Wohnung suchen und Umzug organisieren? Häufig unmöglich.
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Keine Frage: Ihr Vermieter hat nichts falsch gemacht. Es gibt keine Pflicht, den Mietvertrag zu verlängern, und kein Recht der Mieter darauf, das innerhalb einer bestimmten Frist zu erfahren. Aber gibt es nicht zumindest die moralische Verpflichtung, respektvoll mit jenen umzugehen, die Monat für Monat ihre Miete überweisen?

Die größten Sorgen der Kinder sollten dieser Tage eigentlich sein, in welches Freibad sie gehen und wie viel Eis sie an einem Tag bedenkenlos essen können. Stattdessen mussten sie sich in den letzten Tagen überlegen, wie sie innerhalb von einem Monat eine neue, leistbare Mietwohnung finden. Noch dazu eine, mit der sie nicht ihr gesamtes soziales Umfeld verlieren und mit einem Vermieter, der eine alleinerziehende Mutter mit ausländisch klingendem Namen nicht von vornherein ausschließt.

Alles ganz einfach

Die Vulnerabelsten trifft es immer als Erste. Jene, die niemanden haben, den sie anrufen können. Die nicht wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Letztendlich haben wir aber alle ein Problem, wenn für bestimmte Menschen kein Platz mehr am Wohnungsmarkt ist und bei einem Grundbedürfnis wie dem Wohnen nur noch der Profit zählt. Nicht zuletzt, weil vor Jobverlust, psychischen Problemen und Pech niemand gefeit ist.

Zumindest dieses Mal hatte die Familie Glück: Ein Bekannter eines Bekannten, zufälligerweise Österreicher, zufälligerweise Jurist, hat bei der Hausverwaltung angerufen. Plötzlich war alles ganz einfach. Verlängerung des Mietvertrags? Kein Problem!

Es liegt vieles im Argen am Wohnungsmarkt. (Franziska Zoidl, 28.6.2024)