Wer auf Wohnungssuche ist, weiß: Unbefristete Mietverträge gibt es heute nur noch ganz selten. Stattdessen gibt es Wohnungen, die meist für Zeiträume von drei bis fünf Jahren angemietet werden können.

Der Mietvertrag läuft aus – im schlimmsten Fall bedeutet das: schon wieder umziehen.
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Vermieter wollen sich mit Befristungen dagegen absichern, dass sie ihre Mieterinnen und Mieter irgendwann, wenn sie die Wohnung vielleicht selbst wieder benötigen, nicht mehr loswerden. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet die Situation aber vor allem: wachsende Unsicherheit, wenn der Ablauf des Mietvertrags langsam näher rückt, und große Sorgen mit Blick auf den Wohnungsmarkt.

Nummer sicher

Wer grundsätzlich in der Wohnung bleiben möchte, hat zwei Optionen. Auf Nummer sicher geht man, wenn man etwa ein halbes Jahr vor dem Auslaufen des Mietvertrags Kontakt mit dem Vermieter aufnimmt und sich erkundigt, ob man den Mietvertrag verlängern kann. Das Problem: Nicht alle Vermieterinnen und Vermieter sind in dieser Hinsicht auskunftsfreudig. "Es gibt Vermieter, die lassen sich bis zum Schluss Zeit", sagt Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband.

Also lieber mit der Suche nach einer neuen Wohnung beginnen? Oder das Beste hoffen? Kirnbauer rät jedenfalls dazu, jede mündliche Zusicherung der Verlängerung des Mietvertrags schriftlich festzuhalten. Häufig, sagt er, werde schon beim Einzug signalisiert, dass eine Verlängerung des Mietvertrags später kein Problem sei. Eine mündliche Zusage sei grundsätzlich zwar bindend. Der Haken: "Sie lässt sich später schwer beweisen."

Eine zweite Variante sind Nerven aus Stahl – und einfach abwarten. Vergisst der Vermieter oder die Vermieterin nämlich darauf, dass der Mietvertrag ausläuft, und der Mieter bleibt einfach in der Wohnung, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um drei Jahre. Wird dann noch einmal darauf vergessen, wird aus dem befristeten Mietvertrag automatisch ein unbefristeter. Mitunter komme das tatsächlich vor, sagt Kirnbauer.

Schwierige Lage

Eine Verpflichtung, den Mieter über das Auslaufen des Vertrags zu informieren, gibt es jedenfalls nicht. Da der Vertrag automatisch ausläuft, muss er auch nicht extra gekündigt werden. Immer wieder kommt es aber vor, dass Mieterinnen und Mieter so erst wenige Wochen vor dem Auslaufen erfahren, dass der Vertrag nicht verlängert wird – und sie ausziehen müssen, obwohl sie fix mit einer Verlängerung gerechnet haben.

Innerhalb weniger Wochen eine Wohnung zu finden, ist für viele Menschen angesichts der Lage am Wohnungsmarkt aber illusorisch. "Drinbleiben und die Klage abwarten", rät Kirnbauer in Extremsituationen, wenn Familien andernfalls von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Denn die Räumungsklage, die der Vermieter oder die Vermieterin dann einbringen wird, dauert. Den Prozess werde man dann allerdings verlieren, und die Prozesskosten müsse man tragen, betont der Mieterschützer.

1000 Gemeindewohnungen

Als Reaktion auf die vielen befristeten Mietverträge stellt die Stadt Wien zwischen Juli und November 1000 Gemeindewohnungen für Menschen mit befristeten Mietverträgen, die in den nächsten sechs Monaten auslaufen, zur Verfügung. Ein Wiener Wohnticket, das sonst Voraussetzung für eine Gemeindewohnung ist, ist dafür nicht notwendig. Bestimmte Grundvoraussetzungen – etwa was die Einkommensgrenzen und den mindestens zwei Jahre andauernden Hauptwohnsitz an einer Wiener Adresse angeht – müssen aber erfüllt sein. Interessierte können sich an die Wohnberatung Wien wenden, heißt es in einer Aussendung.

Die überhandnehmenden Befristungen am Wohnungsmarkt sind Mieterschützerinnen und Mieterschützern jedenfalls schon lange ein Dorn im Auge. Gegen befristete Mietverträge trommelt beispielsweise die Arbeiterkammer, die Anfang des Jahres das Aus für befristete Mietverträge bei gewerblichen Anbietern forderte. Befristet sollen nur noch private Vermieter eine einzige Wohnung vermieten können.

Mindestens drei Jahre

Im Altbau wäre bei einer Befristung eigentlich schon heute ein 25-prozentiger Befristungsabschlag bei der Miete vorgeschrieben, in der Praxis werde dieser aber häufig nicht berücksichtigt, wie zuletzt der Prozessfinanzierer Miet-Bremse.at erhob. Die Überprüfung der Miete bei der Schlichtungsstelle kann sich im Altbau also auszahlen, möglich ist das bis maximal ein halbes Jahr nach Auszug.

Auch gut zu wissen: Ein Mietvertrag muss auf mindestens drei Jahre befristet sein. Steht im Mietvertrag eine geringere Zeitdauer und fällt der Mietvertrag in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, wird daraus automatisch ein unbefristeter Mietvertrag. (zof, 4.7.2024)