Alle Jahre wieder werden in vielen Häusern Ende Juni die Betriebskosten für das Vorjahr gelegt – und zwar in Häusern, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Vereinfacht gesagt heißt das: In Altbauten und im sozialen Wohnbau muss dieser Tage die Abrechnung für das Vorjahr ans schwarze Brett gehängt oder per Post zugestellt werden.

In vielen Wohnhäusern wird die Betriebskostenabrechnung in den kommenden Wochen wieder heiß diskutiert werden.
Getty Images/iStockphoto

Was zu den Betriebskosten zählt, ist für diese Wohnungen – nicht aber für den Neubau – gesetzlich genau geregelt. Verrechnet werden dürfen beispielsweise nur wiederkehrende Kosten, dazu gehören etwa die Wasserversorgung, das Verwaltungshonorar, Schneeräumung und die Schädlingsbekämpfung. Einmalige Reparaturen hingegen, etwa ein defekter Aufzug, dürfen nicht an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Betriebskosten überprüfen

Es kann sich auszahlen, die Betriebskostenabrechnung ganz genau zu studieren und Einsicht in Belege zu verlangen. Sind die Kosten unerklärbar hoch, lohnt es sich, sich von Mieterschutzorganisationen beraten zu lassen und das Gespräch mit der Hausverwaltung zu suchen. Bei einer Schlichtungsstelle – eine solche gibt es in den größeren Städten – kann ein kostenloses Überprüfungsverfahren eingeleitet werden.

Mieterschutzorganisationen haben in den vergangenen Jahren eine höhere Nachfrage an Überprüfungen bemerkt – wohl auch weil die Wohnkosten insgesamt stark gestiegen sind und viele sich jede Ausgabe ganz genau anschauen müssen. Und auch für heuer rechnen Mieterschützerinnen und Mieterschützer mit steigenden Betriebskosten.

Die SPÖ-nahe Mietervereinigung fordert deshalb schon länger ein Ausmisten des Betriebskostenkatalogs. Die Grundsteuer, die Verwaltungshonorare und die Hausversicherungen sollen ihrer Ansicht nach etwa die Vermieter zahlen. Ähnlich sieht das das Momentum-Institut in einer Aussendung. Mehr als ein Drittel der Betriebskosten seien eben solche Vermieterausgaben. Und zwar nicht nur im Altbau, sondern auch im Neubau.

Das Momentum-Institut plädiert dafür, dass dieser Betriebskostenkatalog auch für den Neubau gesetzlich festgelegt wird. Bisher ist man dort davon abhängig, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Mieter einer durchschnittlichen 80-Quadratmeter-Neubauwohnung könnten sich nach Abzug der drei Posten Grundsteuer, Verwaltungshonorare und Versicherungen laut Berechnungen des Momentum-Instituts im Jahr mehr als 800 Euro und damit fast eine Monatsmiete sparen. In Genossenschaftswohnungen oder in Wohnungen, in denen der Richtwert bezahlt wird, bliebe am Ende des Jahres sogar mehr als eine Monatsmiete übrig. (zof, 28.6.2024)