Leoben – Nach mehr als einem Jahr hat es am Mittwoch im Prozess um viele Corona-Fälle in einem Pflegeheim im obersteirischen St. Lorenzen im Mürztal ein Urteil gegeben. Vier der fünf Beschuldigten wurden im Landesgericht Leoben freigesprochen, ein ehemaliger stellvertretender Pflegedienstleiter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Alle fünf waren wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angeklagt gewesen.

Ab November 2020 waren im Pflegeheim Tannenhof 18 Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, insgesamt waren durchschnittlich 50 Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung. Wegen Personalmangels musste schließlich das Bundesheer aushelfen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie "teils durch Unterlassung von Schutzmaßnahmen, teils durch Erteilung von Weisungen, dass nicht mehr zwischen positiv auf Sars-CoV-2 und negativ auf Sars-CoV-2 getesteten Bewohnern unterschieden werde", Handlungen begangen hätten, die zur Verbreitung der ansteckenden Krankheit geführt haben sollen.

Pflege Symbolbild mit Armgriff über Pflegebett.
Ein ehemaliger stellvertretender Pflegedienstleiter hatte angeordnet, keinen Unterschied mehr zwischen Kranken und Nichtkranken zu machen und die Schutzanzüge nicht mehr zu wechseln.
Joerg Boethling via www.imago-im

Anwältin sprach von "Bauernopfer"

Einer der Verteidiger führte aus, dass die Medien an allem schuld seien. "Durch die Medien wird Druck erzeugt, deswegen sitzen wir hier." Er sei überzeugt, "der wahre Grund, warum wir hier sind, ist, dass wir Corona medial aufarbeiten". Dass so viele Menschen in dem Heim gestorben seien, habe verschiedene Ursachen, aber die Schuld bei den Angeklagten zu suchen sei "extrem falsch". Die Anwältin der Pflegedienstleiterin sah ihre Mandantin als "Bauernopfer", da sie nicht die Kompetenz gehabt hätte, etwas zu ändern.

Vier der fünf großteils leitenden Angestellten wurden freigesprochen, nur ein ehemaliger stellvertretender Pflegedienstleiter wurde für schuldig befunden. Er hatte angeordnet, keinen Unterschied mehr zwischen Kranken und Nichtkranken zu machen und die Schutzanzüge nicht mehr zu wechseln. Er muss eine Geldstrafe von 12.300 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 26.6.2024)