Der Zugriff der für Korruption zuständigen Staatsanwaltschaften auf brisantes Beweismaterial wie Chats am Handy soll wegadministriert werden. Das Justizministerium sagt, man werde sich das anschauen …

Ohne den Zugriff auf die elektronische Literatur des türkisen Wirtschaftsfunktionärs und Vertrauten von Sebastian Kurz, Thomas Schmid, wären die Hälfte der Skandale der letzten Jahre nicht aufgeflogen.

Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof hat die Gesetzesänderung angestoßen. Doch die neue Regelung schießt über das Ziel hinaus.
APA/HELMUT FOHRINGER

Da begab es sich, dass der Verfassungsgerichtshof forderte, die Beschlagnahme von Handys müsse auf eine bessere rechtliche Grundlage gestellt werden (richterliche Genehmigung). Das wurde auch repariert. Gleichzeitig sickerte irgendwie in den Gesetzesentwurf eine Bestimmung ein, künftig solle die Kriminalpolizei "ausschließlich zuständig" sein für die Auswertung beschlagnahmter elektronischer Datenträger. Wenn das schon so vor ein paar Jahren gewesen wäre, hätte sich die ÖVP den ganzen Ärger mit U-Ausschüssen und veröffentlichten Chats erspart. Denn die Polizei sagte damals: Wir finden da nix …

Erst als die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Sache selbst in die Hand nahm, fand man doch etwas.

Das geht natürlich nicht – deshalb die neue Regelung. Sie ist noch nicht Gesetz, aber die Begutachtungsfrist ist ungewöhnlich kurz. Will da wer noch schnell vor den Wahlen ...? Vielleicht wacht noch wer auf außer den Neos, die da Alarm schlagen. (Hans Rauscher, 20.6.2024)