Die Sommer werden heißer – und eine der effektivsten Möglichkeiten, die eigenen vier Wände zu kühlen, ist guter Schutz vor der Sonne. In der Theorie ist die Sache unkompliziert: Rollläden oder Raffstores schützen das Fenster von außen gegen die Sonne und verhindern damit, dass sich das Fenster und damit die Wohnung aufheizt. Nur ist das Anbringen von Rollläden, Raffstores und Co in der Praxis oft nicht ganz unkompliziert, weil die Zustimmung des Vermieters oder der Miteigentümerinnen notwendig ist. Welche Möglichkeiten es gibt – und wie man es angeht.

Sonnenschutz ist kein Selbstläufer – wer damit die Wohnung tatsächlich halbwegs kühl halten will, muss strategisch vorgehen.
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Frage: Was bringt Sonnenschutz an den Fenstern?

Antwort: Das kommt darauf an, ob er innen oder außen angebracht ist. Die bei weitem bessere Variante ist außenliegender Sonnenschutz, weil dadurch vermieden wird, dass sich die Fenster aufheizen, um dann wie ein Heizkörper die Temperatur in der Wohnung nach oben zu treiben. Bis zu 80 Prozent der Sonnenwärme hält außenliegender Sonnenschutz zurück, während innenliegende Jalousien nur maximal 20 Prozent aufhalten.

"Innenliegender Sonnenschutz ist kein Hitzeschutz mehr", sagt Fuad Salic, Sprecher des Bundesverbands Sonnenschutztechnik. Wenn überhaupt, würde er noch bei alten Fenstern einen Unterschied machen, nicht aber bei modernen Fenstern mit Zwei- oder Dreischeibenverglasung.

Frage: Warum gibt es dann immer noch so oft innenliegenden Sonnenschutz?

Antwort: Innenliegender Sonnenschutz ist deutlich günstiger und unkomplizierter, weil dafür in Bestandsgebäuden niemand um Erlaubnis gefragt werden muss. In vielen Fällen werden Wohnungen heute befristet vermietet, da überlegt man sich ein größeres Investment von einigen Tausend Euro natürlich auch zweimal. Und dann gibt es auch noch Häuser, bei denen ein außenliegender Sonnenschutz – etwa aus Gründen des Denkmalschutzes – nicht infrage kommt. Außerdem haben Jalousien natürlich auch noch andere Funktionen, etwa Sicht- oder Blendschutz.

Frage: Ich arbeite viel im Homeoffice und möchte nicht den ganzen Tag im abgedunkelten Raum sitzen. Was tun?

Antwort: "Es gibt für jeden Zweck eine andere Lösung", betont man beim Bundesverband Sonnenschutztechnik. Wer nicht gern im Finsteren sitzt, könnte zum Beispiel auf sogenannte Zip-Screens setzen, also einen textilen Sonnenschutz, bei dem der Blick nach außen trotzdem möglich ist und der obendrein in windigeren Gegenden stabiler ist als Raffstores oder Rollläden.

Frage: Wie wird Sonnenschutz denn mittlerweile gefördert?

Antwort: Es gibt den bundesweiten Sanierungsbonus sowie Förderungen in fast allen Bundesländern. Allerdings stehen diese Förderungen häufig in Zusammenhang mit einem Fenstertausch, was nicht sinnvoll ist, wenn die Fenster noch relativ neu sind. In Wien wird die nachträgliche Montage von Sonnenschutz seit 2020 gefördert, seit dem Inkrafttreten der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung im heurigen Jahr gibt es kein Mindestalter von Bestandsgebäuden mehr. Über 15.000-mal wurde diese Förderung bereits in Anspruch genommen. Förderbar sind außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge bzw. Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Gefördert werden 50 Prozent der anfallenden Kosten und maximal 1500 Euro pro Wohneinheit. Antragsberechtigt sind alle, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung gemeldet haben.

Frage: Also auch Mieterinnen und Mieter?

Antwort: Ja genau, sie müssen aber die Zustimmung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers einholen, ansonsten könnte eine Besitzstörungsklage drohen. Ratsam ist es, dem Vermieter schriftlich – also mittels eingeschriebenen Briefs oder E-Mail mit Lesebestätigung – die geplanten Umbauarbeiten mitzuteilen, inklusive möglichst konkreter Pläne und Kostenvoranschläge. Im Altbau gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Vermieter innerhalb von zwei Monaten nicht reagiert. Legt der Vermieter oder die Vermieterin ein Veto ein, ist aber auch noch nicht aller Tage Abend: Dann kann man sich an die Schlichtungsstelle wenden und sich von dieser die Zustimmung ersetzen lassen. Eine gmahde Wiesn ist das allerdings nicht, da es noch wenige höchstgerichtliche Urteile dazu gibt. Geduld braucht es für ein Verfahren obendrein.

Frage: Ich bin Wohnungseigentümerin. Wie gehe ich vor?

Antwort: Auch im Wohnungseigentumsobjekt ist die Zustimmung der Miteigentümerinnen und Miteigentümer notwendig – seit einer Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vor zwei Jahren ist das Prozedere aber deutlich erleichtert: Es gilt eine Zustimmungsfiktion. Soll heißen: Wer Sonnenschutz montieren lassen will, muss den anderen Eigentümern die geplante Änderung in schriftlicher Form mitteilen. Kommt dann binnen zwei Monaten kein Widerspruch, gilt das als Zustimmung zur geplanten Änderung.

Frage: Mir ist so heiß. Wenn ich jetzt mit der Planung beginne, wie lange dauert es bis zur Montage des Sonnenschutzes?

Antwort: Das hängt im mehrgeschoßigen Wohnbau, wie erwähnt, von den dafür nötigen Zustimmungen ab. Für entsprechende Unternehmen ist außerdem derzeit Hochsaison, sechs bis acht Wochen wird es bis zur Montage also schon dauern.

Frage: Was macht denn jetzt mehr Sinn – Sonnenschutz oder Klimagerät?

Antwort: Die Anschaffungskosten sind bei einem Klimagerät aus dem Baumarkt sicher geringer, langfristig kommt der Sonnenschutz im Hinblick auf den Stromverbrauch aber sicher günstiger. Einen deutlichen Unterschied bei der Raumtemperatur – angeblich sind bis zu zehn Grad möglich – wird man beim Sonnenschutz aber nur mehr merken, wenn man es strategisch angeht. Also: Rollläden untertags runter, in der Nacht wird quergelüftet.

Frage: Ist Sonnenschutz im Neubau mittlerweile vorgeschrieben?

Antwort: Eine entsprechende OIB-Richtlinie ist laut dem Bundesverband Sonnenschutztechnik erst in Wien ins Landesgesetz übernommen worden. Alle Neubauten, die seit 1. März des heurigen Jahres eingereicht werden, müssen also de facto mit Sonnenschutz ausgestattet werden. Die anderen Bundesländer werden folgen. (Franziska Zoidl, 21.6.2024)