Am Mittwoch stehen im Nationalrat zahlreiche Themen auf der Tagesordnung. Zu Beginn gab es am Vormittag eine Trauerminute für Ex-Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein.
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Wien – Die SPÖ plädiert im Parlament für ein "Recht auf analoges Leben". Bei der Nationalratssitzung am Mittwoch wurde ein dringlicher Antrag eingebracht, der ein uneingeschränktes Recht auf die Ausfertigung von kostenlosen Papierrechnungen für Konsumentinnen und Konsumenten fordert. Zudem sollen alle Förderungen und Leistungen des Bundes analog, also auch ohne Internet beziehungsweise ID Austria, verfügbar sein.

SPÖ-Vizeklubchefin Eva Maria Holzleitner argumentierte, dass 45 Prozent der über 70-Jährigen das Internet nicht nutzten: "In Summe sind es etwa eine Million Menschen, die aus verschiedenen Gründen von reinen Onlineangeboten ausgeschlossen sind."

Trauerminute für Ex-Kanzlerin Bierlein

Auch sonst stand am Mittwoch im Nationalrat einiges auf der Tagesordnung: Am Beginn der Sitzung gab es eine Trauerminute für Österreichs erste Kanzlerin und Verfassungsgerichtshof-Präsidentin Brigitte Bierlein, die vergangene Woche im Alter von 74 Jahren verstorben war.

Danach wurde in einer emotionalen Debatte über das Strafmündigkeitsalter diskutiert. Während ÖVP und FPÖ eine Herabsetzung unter die derzeitigen 14 Jahren forderten, kritisierte die SPÖ den Personalmangel bei der Polizei, den schwarze und blaue Innenminister zu verantworten hätten. Neben den Neos lehnen auch die Grünen eine Senkung ab, es wird also mit der türkis-grünen Koalition keine Änderung geben.

Wochengeld und Hebammenbeistand

Beschlossen wurde am Mittwoch hingegen eine Reparatur des Wochengelds. Frauen, die schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf die Leistung. Dem wird nun durch ein neues "Sonderwochengeld" entgegengewirkt, das acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt bezogen werden kann. Bis auf die Neos waren alle Parteien für die Reform.

Ausgeweitet wurde auch das Recht auf Hebammenunterstützung. Frauen, die in einer fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden, haben bisher nämlich darauf keinen Anspruch. Dies wurde nun einstimmig geändert. Durch eine Novelle der Sozialversicherungsgesetze sollen künftig auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, ein Recht auf Hebammenbeistand haben.

Symbolischer Natur war am Mittwoch die einstimmige Festlegung, dass vom Naziregime so titulierte "Berufsverbrecher", "asoziale" und "kriminelle" KZ-Häftlinge als NS-Opfer anerkannt werden. In der Theorie bewirkt das bestimmte Ansprüchen – etwa auf einen Opferausweis. Es dürfte allerdings keine noch lebenden Personen aus dieser Gruppe mehr geben. (APA, red, 12.6.2024)