Am 14. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland – für viele Fans bedeutet das: Trikot anziehen, Schal anlegen und zum Match reisen. Österreich spielt ab 17. Juni die Gruppenspiele in Düsseldorf und Berlin. Zig Tausende Fans wollen in den Stadien vor Ort sein und dafür mit dem Flugzeug, der Bahn und dem Fernbus an die Spielorte reisen.

Jubel, Österreich, Fans, Stadion
Zehntausende österreichische Fußballfans werden sich anlässlich der EM auf den Weg nach Deutschland machen, um die Nationalmannschaft anzufeuern.
APA/EVA MANHART

Aber was tun, wenn die Anreise nicht reibungslos funktioniert? Die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte hat dafür ein paar Tipps parat.

Frage: Mein Flug nach Deutschland wird abgesagt oder ist verspätet. Wie komme ich rechtzeitig zum Match?

Antwort: Um den ersten Spieltermin am 17. Juni werden von Österreich aus Flüge von diversen Anbietern nach Düsseldorf und zu den umliegenden Flughäfen (zum Beispiel Köln/Bonn) angeboten. Die Fluglinien Austrian Airlines und Eurowings bieten am und vor dem Spieltag Direktflüge an.

Nach Berlin gibt es ebenfalls täglich mehrere Direktverbindungen. Bei kurzfristigen Flugausfällen muss die Fluglinie eine alternative Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten. Dies beinhaltet auch Flüge mit anderen Luftfahrtunternehmen als dem ursprünglich gebuchten.

Reisende sollten sich in Fällen, in denen keine oder eine unpassende Verbindung angeboten wird, direkt an die Fluglinie wenden und Umbuchungen auf einen passenden Flug fordern. Sollte also beispielsweise ein Flug mit den Austrian Airlines abgesagt werden müssen, so kann auch eine Umbuchung auf Ryanair oder Eurowings erfolgen.

Sollte man aufgrund der alternativen Beförderung mehr als drei Stunden verspätet am Reiseziel in Deutschland eintreffen, so ist von der Fluglinie eine Ausgleichszahlung von 250 Euro unabhängig vom Ticketpreis zu leisten. Während der Wartezeit bis zu einem Ersatzflug sind zudem Betreuungsleistungen zu erbringen (Mahlzeiten und Erfrischungen). Bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden steht ebenfalls eine solche Ausgleichszahlung zu.

Die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte empfiehlt, genügend Zeitreserven einzuplanen und nicht erst am Spieltag anzureisen, um es rechtzeitig zum Anpfiff zu schaffen.

Viele Menschen am Bahnsteig am Hauptbahnhof in Hamburg
Zur Fußball-EM in Deutschland werden volle Stadien und Bahnhöfe erwartet.
IMAGO/Nikita

Frage: Mir wird der Zutritt zum Flugzeug verweigert. Was steht mir zu?

Antwort: Personen, denen die Beförderung gegen ihren Willen verweigert wird, haben ebenso das Recht auf eine alternative Beförderung und eine Ausgleichszahlung von 250 Euro, sofern keine vertretbaren Gründe vorliegen. Vertretbare Gründe für eine Nichtbeförderung sind:

Stark alkoholisierte Personen können eine Sicherheitsgefährdung darstellen. In solchen Fällen muss die Fluglinie die Person nicht befördern.

Frage: Der (Nacht-)Zug fällt aus oder ist verspätet. Was steht mir in solchen Fällen zu?

Antwort: Die ÖBB-Personenverkehr sowie die Deutsche Bahn bieten Reisenden die Möglichkeit, von Österreich aus in die EM-Austragungsstädte zu reisen. Dies ist mit diversen Tag- und Nachtzugangeboten möglich. Falls ein gebuchter Zug ausfällt oder 60 Minuten oder mehr verspätet ist, muss das Bahnunternehmen den Fahrgästen ermöglichen, die Fahrt auf derselben oder einer anderen Strecke, ohne zusätzliche Kosten, bei der nächsten Gelegenheit und unter vergleichbaren Bedingungen fortzusetzen. Konkret sind damit Folgezüge und Fernbusse gemeint. Zugbindungen werden in solchen Fällen vom Servicepersonal aufgehoben.

Reisende haben zudem das Recht, sich die Weiterreise selbst zu organisieren und die Kosten vom Bahnunternehmen rückerstattet zu erhalten, sofern das Bahnunternehmen zustimmt. Daher sollten Betroffene das Bahnunternehmen kontaktieren, bevor sie eigeninitiativ werden.

Anders ist es, wenn das Bahnunternehmen nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtzeit eine alternative Reisemöglichkeit anbietet. Dann steht dem Fahrgast die Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsdienste (Bus, Bahn) jedenfalls und auch ohne die vorherige Zustimmung des Bahnunternehmens offen.

Zudem steht den Fahrgästen eine Verspätungsentschädigung zu:

Falls die gebuchte Wagenklasse im Nachtzug nicht verfügbar ist, so erhalten Fahrgäste den Aufpreis zur beförderten Wagenklasse refundiert.

Die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte empfiehlt auch bei Bahnreisen, einen ausreichenden Zeitpuffer zu den Anstoßzeiten einzuplanen. Verspätungen sind im deutschen Bahnfernverkehr üblich und werden wohl auch während der EM für Gesprächsstoff sorgen.

Frage: Mit dem Fernbus nach Deutschland? Welche Rechte gelten hier?

Antwort: Flixbus bietet mehrmals täglich direkte Fernbusverbindungen zwischen Österreich und Berlin oder Düsseldorf an.

Ab einer Abfahrtsverspätung von mehr als 90 Minuten oder einem Busausfall stehen Reisenden Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zu, sofern diese vor Ort vorhanden sind. Sollten die Fahrgäste selbst Mahlzeiten und Erfrischungen organisieren müssen, so empfiehlt die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte unbedingt, die Rechnungen aufzubewahren.

Bei einem Busausfall oder einer Abfahrtsverspätung von mehr als zwei Stunden muss das Busunternehmen proaktiv anbieten, die Fahrt zum ehestmöglichen Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen fortzusetzen. Etwa mit einem Folgebus. Sollte das Busunternehmen diese Wahlmöglichkeit nicht anbieten, stehen 50 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung zu.

Frage: Was steht mir zu, wenn ich aufgrund einer Verspätung das Spiel versäume?

Antwort: Sollte das Beförderungsunternehmen für die verspätete Ankunft verantwortlich sein, so muss es nach dem Schadenersatzrecht auch die Kosten ersetzen, die durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Dies beinhaltet etwa Mehrkosten für einen Ersatzflug, Kosten für nicht genutzte Hotelzimmer und auch Kosten für nicht genutzte Karten für die Fußball-Europameisterschaft.

Falls außergewöhnliche Umstände zu einer Verspätung oder Annullierung geführt haben, sind Fluglinien von der Pflicht zur Leistung von Kostenersatz ausgenommen. Der Nachweis von außergewöhnlichen Umständen ist in einem Schlichtungsverfahren mit der Agentur für Passagier- und Fluggastrechte zu erbringen. (red, 5.6.2024)