Menschen drängen sich am Strand an der Playa de Palma auf der Insel Mallorca.
Obwohl der Tourismus – zum Beispiel auf Mallorca –wieder Fahrt aufgenommen hat, ist FTI in die Pleite geschlittert.
imago images/Chris Emil Janßen

Mit der FTI Touristik GmbH ist der drittgrößte Reiseveranstalter Europas in die Pleite gerutscht. Nur die ebenfalls deutschen Konzerne Tui und DER Touristik sind umsatzstärker. Am Montag beantragte die FTI Touristik GmbH, Dachgesellschaft der FTI-Firmengruppe, beim Amtsgericht München die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für Kunden, die mit FTI bald verreisen wollten oder mit dem Reiseveranstalter bereits unterwegs sind, tun sich Fragen auf.

Das erste Szenario ist die Pauschalreise, die bereits angetreten worden ist. In diesem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühe sich FTI, solche Pauschalreisen wie geplant zu Ende führen zu lassen. Nachsatz: "Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden."

Schirm für Pauschalreisen

Der Jurist Reinhold Schranz vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) sagt dem STANDARD: "Der Absicherer, der DRSF, muss sich nach Rechtslage darum kümmern, dass ich die Reise ordnungsgemäß durchführen kann und auch ordnungsgemäß nach Hause gebracht werde." Darunter sei eine Rückreise zum ursprünglich geplanten Datum zu verstehen.

Komplizierter ist die Lage für Reisende, die entweder eine Pauschalreise oder eine einzelne Leistung wie Flug, Hotelzimmer oder Transfer mit Abreise am 3. oder 4. Juni gebucht haben. Bei Pauschalreisen greift hier zwar auch der Schutz des DRSF, der geleistete Zahlungen von Urlaubern rückerstatten muss. Aber die touristische Leistung müsse für diese beiden Abreise- oder Leistungsdaten laut FTI storniert werden. Weil die Situation bei FTI unübersichtlich ist, rät Konsumentenschützer Schrank generell, "sich direkt an FTI zu wenden und bei dem Unternehmen abzuklären, ob eine gebuchte Pauschalreise durchgeführt werden kann oder nicht".

FTI will noch Reisen durchführen

Unliebsamen Nervenkitzel dürften aber auch jene FTI-Kunden erleben, die eine Pauschalreise ab dem 5. Juni gebucht haben. "Wir bemühen uns derzeit nach Kräften, Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen", heißt es von dem Reiseveranstalter. Ob es mit dem geplanten Urlaub etwas wird, ist demnach also nicht fix. In jedem Fall springt der DRSF im Falle von Pauschalreisen aber für die Kosten ein.

Sogenannte Einzelleistungen wie eben Hotelbuchungen oder -transfers sind hingegen – am 3. und 4. Juni, aber auch an anderen Tagen – nicht vom DRSF abgesichert. Reisende, die stornierte Leistungen vorab bezahlt haben, können Forderungen nur im Insolvenzverfahren geltend machen, heißt es vom VKI. "Ein Vorteil ist zumindest, dass die Anmeldung zu Insolvenzverfahren in Deutschland kostenlos ist", sagt Schranz.

Was für Konsumentinnen und Konsumenten, die FTI-Reisen gebucht haben, laut Schranz nun wichtig ist: mit dem Reiseveranstalter FTI in Kontakt zu treten und herauszufinden, ob Leistungen stattfinden oder nicht, sowie den tatsächlichen Leistungserbringer zu ermitteln. Es könne durchaus vorkommen, dass man Leistungen von Drittanbietern wie etwa Tui über FTI-Touristik gebucht habe. Die Münchner GmbH hat auch eine Website mit Antworten eingerichtet.

Pleite trifft auch Discover

Die zur Lufthansa gehörende Ferienfluggesellschaft Discover ist auch von der FTI-Pleite betroffen. Welche Folgen die Insolvenz für den Ferienflieger und für die Lufthansa-Gruppe insgesamt habe, werde gerade geprüft. Zahlen können laut Discover-Chef Bernd Bauer noch nicht genannt werden. Dessen ungeachtet baut Discover das Angebot in München aus. (Lukas Kapeller, red, APA, 4.6.2024)