Hundebox
Die Hundebox im Rahmen des Prozesses am Landesgericht in Krems.
APA/CHRISTOPHER ECKL

Krems / Waidhofen an der Thaya – Im Fall um einen nunmehr 14-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gequält worden sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Krems Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya eingeleitet.

Im Raum stehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs, sagte Behördensprecher Franz Hütter am Donnerstag auf Anfrage. APA-Informationen zufolge handelt es sich um die zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeiter. Nach Angaben von Hütter werden die beiden Personen als Beschuldigte geführt. Weitere Details nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems nicht.

Die nunmehr Beschuldigten – ein Mann und eine Frau – wurden Ende Februar im Rahmen des Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems als Zeugen befragt. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 (vier Tage bevor der Bub ins Koma fiel) jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben. Zunächst waren beide Sozialarbeiter an Ort und Stelle gewesen, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya den Aussagen zufolge alleine. Geortet wurden von ihm zwar Auffälligkeiten, es wurde aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme gesehen.

Die Kinder- und Jugendhilfe hatte nach Bekanntwerden des Falles 2023 betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass "alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben eingehalten wurden". Aufgrund von im Gerichtsverfahren bekanntgewordenen Details wurde seitens des Landes eine nochmalige Prüfung des Falles veranlasst. Untersucht werden soll von der Fachaufsicht, "ob alle rechtlichen und fachlichen Standards" eingehalten wurden. Diese Prüfung befand sich zuletzt in Finalisierung.

Anwalt fordert vom Land Schmerzengeld

Opferanwalt Timo Ruisinger, der den Minderjährigen sowie dessen Vater vertritt, machte Mitte April in einem Schreiben an das Amt der niederösterreichischen Landesregierung ein Schmerzengeld in Höhe von 150.000 Euro geltend. Das Schriftstück liegt dem STANDARD vor. Außerdem wird die Übernahme der Haftung des Landes "für sämtliche zukünftige Schäden" gefordert, "da Spät- und Dauerfolgen evident sind". Ruisinger argumentiert mit einem Versagen der zuständigen Behörden: Mitarbeiter im Bereich der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya hätten demnach "nicht adäquat" auf die dramatische und lebensgefährliche Situation reagiert, in die der Bub geraten war.

Die Mutter des Buben wurde Ende Februar in einem Geschworenenprozess in Krems wegen versuchten Mordes, Quälens unmündiger Personen und Freiheitsentziehung zu 20 Jahren Haft verurteilt. Eine mutmaßliche Komplizin, die ehemalige Freundin der Mutter, erhielt als Beitrags- und Bestimmungstäterin wegen fortgesetzter Gewaltausübung 14 Jahre Haft. In beiden Fällen wurde auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Haftstrafen sind nicht rechtskräftig, weil die Verteidiger Rechtsmittel eingelegt haben. Dem Kind wurden zudem 80.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Ruisinger hatte als Privatbeteiligtenvertreter zuvor 150.000 Euro gefordert. (krud, APA, 2.5.2024)