Fritzl verdeckt sein Gesicht mit der Hand, als er in einem Fahrzeug der Justizwache am 25. Jänner 2024 zum Landesgericht Krems gebracht wird.
Am 25. Jänner entschied das Landesgericht Krems erstmals, den früher Josef Fritzl heißenden Verurteilten aus der strafrechtlichen Unterbringung zu entlassen – das Oberlandesgericht Wien widersprach.
APA / HELMUT FOHRINGER

Krems/Wien – Ob der im März 2009 wegen Mordes durch Unterlassung im Inzestfall Amstetten zu lebenslanger Haft und strafrechtlicher Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Anstalt verurteilte Josef Fritzl (mittlerweile trägt er einen anderen Namen) nicht mehr gefährlich ist und in den regulären Strafvollzug überstellt werden kann, bleibt vorerst offen. Denn ein Drei-Richterinnen-Senat am Landesgericht Krems hat am Dienstagnachmittag nach einer Anhörung des 89-Jährigen und der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner und weiterer Zeugen zwar darüber nicht rechtskräftig geurteilt, die Entscheidung ergeht aber schriftlich.

Ende Jänner war das Gericht erstmals zur Einsicht gelangt, dass von dem betagten Verurteilten keine Gefahr mehr ausgehe und er daher in eine "normale" Zelle in der Justizanstalt Krems-Stein zu überstellen sei. Damals war kein Vertreter der Anklagebehörde anwesend, vor Ende der Frist legte die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen die damalige Entscheidung ein, der das Oberlandesgericht Wien stattgab. Diese Berufungsinstanz hob die Entscheidung auf und forderte eine Aktualisierung von Kastners Gutachten.

Optimistische Verteidigerin

Fritzls Verteidigerin Astrid Wagner zeigte sich im Vorfeld der Verhandlung am Dienstag optimistisch, da nunmehr zwei psychiatrische Expertisen einen entsprechenden Gefährlichkeitsabbau ihres Mandanten bestätigen würden, da der Greis an Demenz erkrankt ist. Körperlich sei Fritzl dagegen laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten noch rüstig. Der große Traum des Verurteilten sei ein selbstbestimmtes Leben in einem eigenen Haus, berichtete Wagner.

Damit es dazu kommen könnte, muss nun aber zunächst das schriftliche Urteil abgewartet werden. Danach haben beide Seiten neuerlich die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben, über den das Oberlandesgericht entscheiden muss. Wird die strafrechtliche Unterbringung Fritzls tatsächlich beendet, könnte er ein Gesuch auf bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug stellen, über das gesondert entschieden werden muss.

Weltweit bekannt wurde die Causa Ende April 2008. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem selbstgebauten Verlies im Keller seines Einfamilienhauses in der niederösterreichischen Bezirksstadt Amstetten gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Dem Rest seiner Familie und den Behörden gaukelte er vor, die Tochter sei im Ausland untergetaucht und stelle manchmal Neugeborene vor die Haustüre. In einem aufsehenerregenden Prozess wurde er schließlich wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung schuldiggesprochen. (moe, APA, 30.4.2024)