Bier ist ok, Cannabis nicht. So sieht es die bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Bier ist okay, Cannabis nicht: So sieht es die bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
AP/Matthias Schrader

Ein Weißbier im Glas, eine Brotzeit auf dem Tisch – und in der Hand einen Joint. So schaut für so manche(n) in Bayern ein schöner Feierabend im Biergarten aus. Und seit 1. April wäre das ja auch theoretisch möglich. Denn die Ampel aus SPD, Grünen und FDP hat – mit Einschränkungen – den Konsum von Cannabis für Erwachsene erlaubt.

Was die Ampel feiert, ist der CSU in Bayern ein Graus. "Die Cannabislegalisierung ist ein fataler Fehler", sagt Ministerpräsident und Parteichef Markus Söder. Schon am 1. April hatte er angekündigt: "Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden."

Kein Joint im Englischen Garten

Nun hat die Staatsregierung ernst gemacht und das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten verboten – der Landtag soll das Gesetz rund um Pfingsten beschließen. Sich in München gemütlich mit einem Joint im Park niederzulassen wird dann auch nicht mehr möglich sein. Denn das CSU-regierte bayerische Finanzministerium, dem die Bayerische Schlösserverwaltung unterstellt ist, wird ein Kiffverbot im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München erlassen. Gleiches gilt für den Hofgarten in der Wagner-Stadt Bayreuth.

Argumentiert wird mit dem Schutz für Kinder- und Jugendliche. Diesen hatte allerdings auch die Ampel im Blick. In Gegenwart Minderjähriger darf Cannabis nicht konsumiert werden. Auch ist ein Abstand von 100 Metern zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen einzuhalten.

Es gilt in Bayern auch ein harter Bußgeldkatalog. Denn, so Söder: "Bayern wird kein Kiffer-Paradies!" Wer Cannabis neben Kindern und Jugendlichen konsumiert, riskiert es, 1.000 Euro loszuwerden. 500 Euro sind es, wenn jemand zwischen sieben und 20 Uhr in einer Fußgängerzone raucht, ebenso viel, wenn der Mindestabstand zu einer Schule nicht eingehalten wird. "Unverhältnismäßig" findet das der Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler. Im ZDF sagte er: "Wenn ich mit 80 Kilometer pro Stunde durch die Tempo-30-Zone vor der Schule fahre, ist es billiger."

Kritik an den Bubatz-freien Volksfesten kommt auch von den Grünen. Der Zweite Bürgermeister von München, Dominik Krause, meint: "Mit dem (...) Beschluss hat die CSU wieder bewiesen, dass ihre Drogenpolitik voller Widersprüche ist. Es passt nicht zusammen, den Konsum von Alkohol zu verherrlichen und gleichzeitig Cannabis zu verteufeln. Das ist keine zeitgemäße Drogenpolitik, sondern nur eine Steilvorlage für die 'Heute-Show'."

In Bayern denkt man aber schon an den nächsten Schritt. Ab Juli sind bundesweit sogenannte nicht kommerzielle Cannabis Social Clubs (CSC) erlaubt. In diesen können sich bis zu 500 Erwachsene zusammenschließen und gemeinsam Cannabis für den Eigenbedarf anbauen und auch untereinander abgeben. Auch hier will Bayern eine Begrenzung ziehen: nur ein Anbauverein pro 6.500 Einwohnern und Einwohnerinnen. Damit soll die Zahl der CSC möglichst gering gehalten werden. Und die Höhe des Bußgelds ist auch schon festgelegt. Man darf nur in einem Club Mitglied sein. Wer sich nach einem zweiten umsieht, dem droht ein Bußgeld von 300 Euro. (Birgit Baumann aus Berlin, 17.4.2024)