Bei der Veranstaltung gab es einen Polizeieinsatz, gegen den Bürgermeister wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen.
APA/EVA MANHART

Eisenstadt – Der Bürgermeister einer südburgenländischen Gemeinde, gegen den ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, tritt zurück. Der ÖVP-Mandatar soll sich gegenüber seiner Ehefrau bei einer Osterveranstaltung aggressiv verhalten haben, woraufhin es einen Polizeieinsatz gab. Landesparteiobmann Christian Sagartz betonte am Freitag, Gewalt sei nicht tolerierbar.

In der Gemeinde muss nun ein neuer Ortschef gewählt werden. Nach der schriftlichen Verzichtserklärung durch den Bürgermeister an seinen Vize habe in weiterer Folge die Landesregierung binnen sechs Wochen die Neuwahl mittels Verordnung auszuschreiben. Zwischen Stichtag und Wahltag müssen mindestens zwölf Wochen liegen.

"Nichts schönzureden"

Parteichef Sagartz erklärte in einem Statement gegenüber der APA: "Gewalt an Frauen ist nicht tolerierbar. Da gibt es nichts schönzureden. Der Bürgermeister hat nun die Konsequenzen gezogen."

Der Bürgermeister selbst erklärte im APA-Gespräch, dass er seine Frau am Karsamstag nach einem Wortgefecht "geschubst" habe und ihm sein "Fehlverhalten" leid tue. Er habe seine Gattin noch nie geschlagen, betonte er weiters. Um seine Familie zu schützen, ziehe er daher Konsequenzen und sich aus seiner Funktion zurück. Die FPÖ hatte ebendiese in einer Aussendung gefordert. "Gewalt gegen Frauen darf nicht totgeschwiegen und vertuscht, sondern muss konsequent geahndet werden", so Landesparteichef Alexander Petschnig.

Weiterer Fall

Unterdessen wurde am Freitag ein weiterer Fall bekannt, bei dem gegenüber einem SPÖ-Vizebürgermeister im Südburgenland ebenfalls ein Betretungsverbot ausgesprochen worden sein soll. Die Landespolizeidirektion Burgenland erklärte auf APA-Anfrage dazu lediglich, dass im entsprechenden Bezirk in den ersten drei Monaten des Jahres insgesamt fünf Betretungsverbote ausgesprochen wurden. Die SPÖ Landesgeschäftsführung kannte den Fall noch nicht, will diesem jedoch nachgehen, hieß es. (APA, 5.4.2024)