Psychotherapeutin sitzt gegenüber von einem jungen Mann und macht sich Notizen
Die hohen Kosten haben bisher viele von der Inanspruchnahme einer Gesprächstherapie abgehalten. Das soll sich mit dem Kostenzuschuss ändern.
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Es ist zermürbend. In Sachen mentale Gesundheit haben sich in den jüngsten Jahren die Negativnachrichten nur so überschlagen, scheint es. Kindern und Jugendlichen geht es psychisch immer schlechter, die Suizidalität steigt, Angststörungen nehmen zu und, und, und (DER STANDARD berichtete dazu unter anderem hier und hier). Wie soll es auch anders sein, möchte man denken, wenn eine Krise die nächste jagt.

Umso wichtiger ist es, dass klinisch-psychologische Behandlungen seit Jahresbeginn nun auch Kassenleistungen sind. Das sei "ein großer Schritt vorwärts für die psychische Gesundheitsversorgung in Österreich", betont Beate Wimmer-Puchinger, die Präsidentin des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen (BÖP).

Durch diese Veränderung in der psychischen Versorgung haben Versicherte erstmals Anspruch darauf, von ihrer Sozialversicherung einen Zuschuss zu den Kosten für ihre klinisch-psychologische Behandlung zu bekommen. Aktuell liegt dieser Kostenzuschuss je nach Versicherung zwischen 33,70 und 46 Euro pro Einzeltherapiesitzung. So kommt man zu dem Zuschuss:

1. Voraussetzungen checken

Grundsätzlich bekommt man einen Kostenzuschuss, wenn ...

2. Honorarnote erstellen lassen 

Damit eine Honorarnote eingereicht werden kann, muss sie folgende Angaben enthalten:

3. Honorarnote einreichen

Nur wenn alle Angaben enthalten sind, kann die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei der Sozialversicherung postalisch oder online eingereicht werden. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Versicherung. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) erstattet für eine 60-minütige Einzelsitzung beispielsweise 45 Euro, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) 33,70 Euro.

Damit auch wirklich alle, die psychologische Unterstützung brauchen, finanzielle Unterstützung erhalten, hat man all diese Infos vonseiten des BÖP kürzlich auch in einem Informationsblatt zusammengefasst. "Es soll Versicherten dabei helfen, diesen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten", hofft Wimmer-Puchinger. Das Factsheet zum Download finden Sie hier. (Magdalena Pötsch, 29.3.2024)