Wien - Der Presserat hat "oe24" erneut für einen Beitrag zu einem Gewaltvideo gerügt. Dieses Mal verletzte eine Fotostrecke, die im Beitrag "Schock-Video: Mädchen-Gang quält 13-Jährige stundenlang" erschienen ist, den Persönlichkeitsschutz eines Gewaltopfers und griff in dessen Intimsphäre ein, teilte der Presserat am Freitag mit.

Das im Beitrag des Boulevardmediums behandelte Video wurde in Deutschland aufgenommen. Darin malträtieren mehrere Mädchen eine 13-Jährige mit Tritten und Schlägen, ziehen sie an den Haaren, nehmen sie in den Schwitzkasten und drücken sie in eine Pfütze. "Oe24" veröffentlichte zwar nicht das Video, aber mehrere verpixelte Bilder. Eine Leserin wandte sich an den Presserat, der ein Verfahren einleitete.

"Verstörend und erschütternd"

Der Senat 3 des Selbstkontrollorgans merkte an, dass eine Diskussion über brutale Gewalt im öffentlichen Raum von Interesse für die Allgemeinheit sei. Dabei dürfe aber nicht der Persönlichkeitsschutz missachtet werden - insbesondere wenn es sich bei den Opfern um Kinder und Jugendliche handle. Der Senat berücksichtigte, dass lediglich Bildausschnitte veröffentlicht wurden. Allerdings lasse die Vielzahl der Fotos unmittelbare Rückschlüsse auf den Tatverlauf zu. Die in den zahlreichen Bildern vermittelte Grausamkeit wertet der Presserat als "verstörend und erschütternd".

Die Verpixelung spiele keine Rolle, da nahe Angehörige und Bekannte die Abgebildeten aufgrund des drastischen Vorfalls und der Begleitumstände identifizieren könnten. Auch rechtfertige die Verbreitung des Gewaltvideos auf anderen Kanälen - etwa in sozialen Medien - prinzipiell nicht, derart verstörende Bilder zu übernehmen, heißt es in der Rüge.

Vonseiten "oe24" nahm niemand am Verfahren teil. Das Medium erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats jedoch an und wird nun aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten und das Bildmaterial aus dem Artikel zu entfernen.

"oe24" wurde allein seit Mitte des Vorjahres nun zum vierten Mal vom Presserat in Zusammenhang mit Beiträgen über Gewaltvideos gerügt. 2023 war das Boulevardmedium der Mediengruppe Österreich mit neun Verstößen gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse zudem jenes Medium, das am häufigsten gerügt wurde. (APA, 22.3.2024)