Sie wird noch in dieser Legislaturperiode kommen, die so vehement eingeforderte Wohnrechtsnovelle für die Dekarbonisierung – jedenfalls wenn es nach Lukas Hammer, Klimaschutz- und Energiesprecher der Grünen, geht. Ein Wohnrechtspaket sei in Arbeit, sagte er auf dem STANDARD-Wohnsymposium – und kündigte es für den Sommer an.

Nach Ansicht von Experten sind Eingriffe ins Mietrecht unbedingt notwendig, etwa um Mieter zur Duldung von Maßnahmen zu verpflichten.
Putschögl

Balkonkraftwerke ins WEG

Zum einen dürfte es neuerliche Änderungen des erst 2022 zuletzt novellierten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geben. Hammer wünscht sich hier ganz konkret, dass die 2022 neu eingeführte "Zustimmungsfiktion" auf Balkonkraftwerke ausgeweitet wird. Denn in der WEG-Novelle 2022 hat man unter anderem zwar Beschattungsmaßnahmen erleichtert, nicht aber etwa die Installation von Photovoltaik-Elementen auf Balkonen.

Außerdem wird es Eingriffe ins Mietrechtsgesetz geben, um etwa Duldungspflichten für Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Denn aktuell können Mieterinnen und Mieter sozusagen die Mitarbeit an Dekarbonisierungsmaßnahmen verweigern, indem sie beispielsweise den Vermieter dafür erst gar nicht in die Wohnung lassen. Konkret sollen Dekarbonisierungsmaßnahmen wie der Austausch einer Gas-Kombitherme oder eines Gasherds künftig zu den Erhaltungsmaßnahmen gemäß Paragraf 3 des Mietrechtsgesetzes (MRG) zählen, das wünschen sich jedenfalls Vermieterinnen und Vermieter sehr.

Im Paragraf 3 des MRG ist unter anderem geregelt, dass der Vermieter "Arbeiten, die zur Erhaltung von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten in den Mietgegenständen des Hauses erforderlich sind", durchzuführen hat. Mit Betonung aber eben auf: Erhaltung. "Nützliche Verbesserungen im Inneren eines Mietgegenstandes" hingegen, das ist im Paragraf 4 so geregelt, "bedürfen der Zustimmung des Hauptmieters".

Was muss geduldet werden?

Eine Duldung auch von Dekarbonisierungsmaßnahmen soll also verankert werden. Doch wie weit diese Duldung gehen soll, ist umstritten. Mietervertreter argumentieren, dass es darauf hinauslaufen könnte, dass Mieterinnen und Mieter beispielsweise die Installation von Infrarotpaneelen in der Wohnung werden dulden müssen oder den Tausch eines Gasherds gegen einen E-Herd. Und es gebe höchst unterschiedliche Konstellationen, auf die man eingehen müsse. Eine "Warmmiete", wie es sie in Deutschland gibt, ist im österreichischen Wohnrecht nicht vorgesehen; Mieterinnen und Mieter können sich in der Regel aussuchen, wer sie mit Wärme beliefert.

Wie berichtet, gibt es im Justizministerium zu all diesen Themenkomplexen schon seit Herbst eine Arbeitsgruppe. Sie hat zum WEG bereits mehrmals und zum MRG bisher einmal getagt. Die Arbeitsgruppe ist sehr breit aufgestellt; neben Vermieterverbänden (WKÖ, ÖVI) und Mieterorganisationen (Arbeiterkammer, Mietervereinigung) sitzen etwa auch die Wiener MA 50 (Schlichtungsstelle), das Justiz- und das Klimaschutzministerium sowie die Rechtsanwaltskammer am Tisch.

Diverse weitere Expertinnen und Experten (Rechtsanwälte, Richterinnen) werden darüber hinaus zu einzelnen Terminen als Gäste geladen. Eine Diskussionsgrundlage des Justizministeriums wurde nach Informationen des STANDARD erst kürzlich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe verschickt. Es bleibt spannend. (Martin Putschögl, 22.3.2024)