Während Sebastian Kurz seinen Schuldspruch samt Strafmaß von acht Monaten bedingter Haft auf drei Jahre Probezeit bekämpft, akzeptiert die WKStA das vergangenen Freitag ergangene Urteil in der Causa Falschaussage. Man werde nach Absprache mit Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien und Justizministerium keine Rechtsmittel einlegen, sagte ein Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Dienstag dem STANDARD.

Sebastian Kurz vor Gericht.
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Kurz: "Zwischenschritt"

Somit geht es vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien nur mehr um die Frage, ob Sebastian Kurz im Ibiza-U-Ausschuss falsch über seine Involvierung in die Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern bei der Staatsholding Öbag ausgesagt hat. Der Freispruch in zwei weiteren Anklagepunkten ist somit rechtskräftig. Da ging es darum, ob Kurz falsch darüber ausgesagt hat, wie stark er Schmids Weg an die Spitze der Öbag unterstützt hat, sowie um seine Antworten rund um Fragen nach einem Postendeal zwischen Schmid und dem FPÖ-Verhandler Arnold Schiefer.

Kurz hatte den Schuldspruch nach dem Urteil als "Zwischenschritt" bezeichnet, Rechtsmittel angekündigt und darauf verwiesen, dass er eben bei zwei von drei Anklagepunkten freigesprochen worden ist. Gegen diese Freisprüche hätte wiederum die WKStA vorgehen können, darauf verzichtet sie. (fsc, 27.2.2024)

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APA