In vielen Wohnhäusern sorgen die Betriebskosten alle Jahre wieder für Aufregung, weil sie intransparent und zu hoch erscheinen – und in manchen Fällen auch schlichtweg falsch sind. Überprüft werden können die Abrechnungen bei Organisationen wie der Mietervereinigung – zumindest dann, wenn man in einer Altbauwohnung lebt.

Die Betriebskosten dürften auch heuer steigen.
Die Betriebskosten dürften auch heuer steigen.
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Denn bei Wohnungen, die in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen – dazu gehören auch Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen – ist genau festgelegt, welche Kosten Mieterinnen und Mietern umgehängt werden dürfen. Im Neubau ist das komplizierter, hier sind die Betriebskosten weitgehend Vereinbarungssache.

Steigende Kosten

Im vergangenen Jahr ließen viele Menschen ihre Betriebskostenabrechnungen auf deren Richtigkeit überprüfen – auch, weil die Wohnkosten gestiegen sind und man sich jeden zu viel bezahlten Euro zurückholen möchte. Auch heuer rechnet man bei der SPÖ-nahen Mietervereinigung damit, dass sich die Teuerung in den Betriebskosten abbilden wird. Darum fordert die Organisation nun, die drei Posten Grundsteuer, Versicherungsprämien und Verwaltungshonorare aus dem Betriebskostenkatalog zu entfernen.

Diese würden mittlerweile mehr als ein Drittel der Betriebskosten ausmachen, seien aber Sache des Vermieters. Die Hausverwaltung suche sich beispielsweise einzig der Vermieter aus, "Mieter haben überhaupt kein Mitspracherecht, müssen aber dafür zahlen", sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung.

"Der Betriebskostenkatalog ist in einer Zeit entstanden, in der die Mieten extrem niedrig waren und die Vermieter wirklich nicht viele Mieteinnahmen hatten", sagt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung, "aber das ist heute nicht mehr der Fall. Die Mieten sind extrem hoch, Vermieter verdienen sehr gut, und darum ist es an der Zeit, das anzugehen". In einer 70-Quadratmeter-Wohnung ließen sich mit einer Novelle des Paragrafen 21 des Mietrechtsgesetzes, in dem die Betriebskosten geregelt sind, pro Monat 60 Euro sparen.

"Reiner Populismus"

Noch eine Baustelle: Häufig werden neue Mieter für Nachzahlungen der Betriebskosten der Vormieter zur Kasse gebeten. Rechtlich ist das tatsächlich erlaubt – auch hier braucht es nach Ansicht der Mietervereinigung eine Nachschärfung, etwa mittels Stichtagsabrechnungen. Hanel-Torsch fordert auch rechtliche Konsequenzen für unbelehrbare Vermieter und Hausverwaltungen, die derzeit im Mietrechtsgesetz nicht vorgesehen sind, etwa in Form einer Art Verwaltungsstrafe. "Es gibt Verwaltungen, die Jahr für Jahr ein zu hohes Verwalterhonorar verrechnen." Dieses ist gesetzlich gedeckelt, zu viel verlangte Summen inklusive Zinsen müssen aber nur an jene zurückgezahlt werden, die sich wehren.

Kritik an den Vorschlägen kam umgehend vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Das sei "reiner Populismus", heißt es in einer Aussendung. Solche Beschränkungen würden "jegliche Investition in den Gebäudebestand abwürgen" sowie Dekarbonisierung und thermische Sanierung dadurch in weite Ferne rücken. (Franziska Zoidl, 15.2.2024)