Der Presserat ruft anlässlich des Angriffs der Hamas auf Israel zu journalistischer Sorgfalt im Umgang mit Pressebildern auf.
Der Presserat ruft anlässlich des Angriffs der Hamas auf Israel zu journalistischer Sorgfalt im Umgang mit Pressebildern auf.
AFP/RONALDO SCHEMIDT

Der Presserat appelliert an Medien, vor der Veröffentlichung von Kriegsbildern sorgsam zwischen dem Informationsinteresse der Leserschaft und den Interessen der Opfer und ihrer Angehörigen abzuwägen. Derzeit erreichen das Selbstkontrollgremium offenbar vermehrt Beschwerden, in denen die Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial zum Großangriff der Hamas gegen Israel kritisiert wird. Der zum Presserat gehörende Senat 1 nimmt dies zum Anlass, eine allgemeine Stellungnahme zur Terror- und Kriegsberichterstattung abzugeben.

Berichterstattung über Kriegsgeschehen liegt zunächst im öffentlichen Interesse, hält der Senat 1 fest. Die Gesellschaft habe ein "legitimes Interesse daran, über das Ausmaß und die Brutalität von Kriegshandlungen und Terroranschlägen informiert zu werden, so auch im Falle der grausamen Ermordungen von israelischen Zivilistinnen und Zivilisten durch die Hamas". Das Grundrecht auf Pressefreiheit erfasse bei Kriegen "grundsätzlich auch die Bildberichterstattung".

Persönlichkeitsschutz der Opfer

Allerdings gelte es bei Kriegsbildern "immer auch den Persönlichkeitsschutz der betroffenen Opfer zu beachten", argumentiert der Senat 1. Nach der Entscheidungspraxis des Presserats können insbesondere Bildveröffentlichungen von Leichen oder brutaler Gewalt in die Menschenwürde der Abgebildeten eingreifen, die laut Ehrenkodex für die österreichische Presse den Kern des Persönlichkeitsschutzes umfasse: "Je brutaler und blutiger die Bilder sind, desto mehr journalistische Zurückhaltung ist geboten, etwa durch eine Verpixelung der heiklen Stellen oder eine Unkenntlichmachung der Kriegsopfer."

Schließlich merkt der Senat auch noch an, dass "Terrororganisationen wie die Hamas ganz bewusst auf die Verbreitung ihres Bildmaterials in den Medien setzen; sowohl die Zustimmung in der Bevölkerung als auch der Fanatismus in der eigenen Anhängerschaft können mithilfe einer medialen Präsenz gestärkt werden". Der Presserat empfiehlt, klassische Medien sollten bei dem derzeit kursierenden Bildmaterial darauf achten, sich nicht für propagandistische Zwecke instrumentalisieren zu lassen.

Sorgfältig abwägen

Der Senat appelliert an die Medien, vor der Veröffentlichung von Kriegsbildern sorgsam zwischen dem Informationsinteresse der Leserschaft und den Interessen der Opfer und ihrer Angehörigen abzuwägen: "Zielführend ist es zudem, am Ende eines Artikels auf Hilfseinrichtungen für psychisch belastete Personen hinzuweisen (z. B. die Telefonseelsorge Österreich 142)."

DER STANDARD fühlt sich diesen Richtlinien verpflichtet, die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die "wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit" sind oberste Gebote. Wie wir mit Bildern umgehen, erklären wir hier im Transparenzblog.

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