Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Corona-Förderagentur Cofag für verfassungswidrig.
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Der parlamentarischen Kontrolle entzogen und damit zu intransparent, zu wenig treffsicher und viel zu langsam im Hinblick auf die Auszahlung von Corona-Hilfen an Betriebe: Die Opposition – und nicht nur sie – war von Anfang an äußerst unzufrieden mit dem Konstrukt der Covid-19-Finanzierungsagentur, kurz Cofag, und der Abwicklung der Finanzhilfen. Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Dienstag, der das Konstrukt für verfassungswidrig erklärt hat, sehen sich SPÖ, FPÖ und Neos in ihrer Kritik bestätigt.

Harsche Kritik kam kurz nach dem Erkenntnis des Höchstgerichts von SPÖ-Chef Andreas Babler. Er sprach von einem der "größten Förderskandale der Zweiten Republik". Es gehe nicht, dass Milliarden vorbei an demokratischer Kontrolle ausbezahlt worden seien. Darüber hinaus verwies er auf den Verdacht, dass Großkonzerne überproportional profitiert hätten.

Auch FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und Finanzsprecher Hubert Fuchs sehen sich "bestätigt" in dem, was sie "von Anfang an gesagt" hätten. Die beiden sprechen in einer Aussendung von einem "schwarz-grünen Totalversagen", das nun vom VfGH bestätigt worden sei. "Die Cofag wurde offenbar wissentlich rechtswidrig eingesetzt, um schwarz-grüne Parteigünstlinge zu belohnen und die Kontrolle durch das Parlament zu verhindern", werden Hafenecker und Fuchs zitiert. Es sei nun "höchst an der Zeit, die 'Blackbox Cofag' zu öffnen und die Vorgänge (...) näher zu untersuchen". Von einem angedachten U-Ausschuss zum Thema war in der Aussendung vorerst keine Rede.

Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger zeigte sich ebenfalls "nicht überrascht" über die Entscheidung des VfGH. Man habe ja seinerzeit gemeinsam mit der SPÖ auch versucht, die Cofag vor den VfGH zu bringen, erinnerte sie am Rande einer Pressekonferenz.

Keine Auswirkung auf Förderungen

Das Büro von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) unternahm indessen einen Versuch der Erklärung: "Die Cofag-Gründung fiel in eine Zeit mit hoher Dringlichkeit und weitreichender rechtlicher Unsicherheit", heißt es. Bereits vor Monaten sei die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (Abbag) von Brunner beauftragt worden, ein Konzept zur Abwicklung der Cofag zu erstellen. Die Entscheidung des VfGH würde "rechtliche Unklarheiten" bereinigen und "in diesen Prozess einfließen".

Auf bereits ausbezahlte Corona-Hilfen habe die Entscheidung keine Auswirkungen, da die Frist des Verfassungsgerichtshofs eine Auszahlung bis 31. Oktober 2024 ermöglicht. Darüber hinaus bestehe allenfalls die Möglichkeit, die rechtliche Basis im Sinne der Entscheidung anzupassen, betont man im Finanzministerium.

Cofag unter Beschuss

Die Cofag wurde kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 von der türkis-grünen Bundesregierung ins Leben gerufen – und zwar um Betrieben in der Pandemie zu helfen, und das als GmbH, also rein private Gesellschaft.

Kaum eine Einrichtung der Republik war zuvor und ist seither so viel Kritik ausgesetzt – nicht alleine von der Opposition. Auch der Rechnungshof zerpflückte die Cofag, Tadel kamen außerdem von der EU-Kommission. Durch die Entscheidung der Höchstrichter ist seit Dienstag nun auch deren Verfassungswidrigkeit festgestellt. (Sandra Schieder, 17.10.2023)