Drei Mädchen mit bauchfreien T-Shirts
Bauchfreie Shirts sind laut der Kleidervorschrift in der Kärntnerr Schule untersagt.
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Eine zwölfjährige Kärntner Schülerin kann nicht in ihre Klasse zurückkehren und muss die katholische Privatschule in Klagenfurt verlassen. Der Direktor habe in einem Kündigungsschreiben an die Mutter mitgeteilt, dass er die Zusammenarbeit "wegen mangelnden Vertrauens" beende. Auslöser des Rauswurfs aus der Privatschule soll ein Kommentar der Mutter in einer Whatsapp-Gruppe über die nun verschriftlichte Kleiderordnung der Schule sein, berichtete die "Kleine Zeitung".

Die Kleidervorschriften bekamen die Schüler heuer mit der Schulstart-Information ausgehändigt. Darin wird aufgeführt, was die Schülerinnen und Schüler alles nicht im Unterricht tragen dürfen: Jogginghosen, Hotpants, Leggings, zu kurze beziehungsweise bauchfreie Shirts sowie Tops mit Spaghettiträgern. Für Röcke und kurze Hosen gelte: nicht kürzer als eine Handbreit über dem Knie.

Elternverein: Kein Widerstand gegen Vorschrift

Die Mutter habe in einer Eltern-Lehrer-Chatgruppe die Kleidervorschrift, die es bereits länger gebe, die aber nun verschriftlicht wurde, als "faschistoid" bezeichnet, hieß es vom Schulverein. Sie habe andere Eltern dazu aufgerufen, dass sie sich mit ihren Kindern nicht an die Regeln halten sollten. Laut Kleiner Zeitung hält die Mutter die Wortwahl nun selbst für unpassend und habe sich umgehend entschuldigt.

Doch in dem Schreiben der Schule an die Kärntnerin hieß es, der Schulvertrag sei mit sofortiger Wirkung aufgelöst worden. In der katholischen Privatschule schließen Eltern und Schule einen zivilrechtlichen Vertrag, der auch gekündigt werden kann. Die Eltern bezahlen dort monatlich 130 Euro Schulgeld.

Dem Schulverein wiederum sei bewusst, dass die Schülerin die Leidtragende der Causa sei, obwohl sie sich stets an die Kleiderordnung gehalten habe: "Und das tut uns auch leid. Aber das Kind muss in dem Fall die Konsequenzen für das Handeln der Mutter tragen." Es gebe weder bei den Schülern noch bei anderen Eltern Widerstand gegen die Kleidervorschrift, heißt es vom Schulverein.

Bereits neuen Schulplatz gefunden

Am Montag hat die Mutter einen Antrag auf Aufnahme in eine öffentliche Schule gestellt. Bildungsdirektorin Isabella Penz erklärt auf STANDARD-Anfrage, dass für die Schülerin bereits ein Platz in einer öffentlichen Schule gefunden wurde. "Es ist die Wunschschule der Familie, wo die Schülerin bereits Freundinnen hat", betont Penz.

Von der Kärntner Bildungsdirektion gebe es keine Vorgabe oder Empfehlung zu einer Kleiderordnung. "Es ist ein kontroversielles Thema. Die einen sehen in Kleiderordnungen das Mittel zur Erhaltung der Disziplin, für die anderen schränkt es die persönliche Freiheit ein", sagt die Bildungsdirektorin. Eine Kleiderordnung müsse jedenfalls im Schulforum oder der Schulgemeinschaft, in der sowohl das Lehrpersonal als auch Eltern und Schülerinnen und Schüler vertreten sind, besprochen werden. "Wenn sie das beschließen, ist das zu akzeptieren", sagt Penz.

Aufregung auch in Salzburg und Niederösterreich

Damit sorgt erneut eine Kleiderordnung am Schulbeginn für Aufregung. Zuletzt regte die Kleiderordnung des Gymnasiums in Stockerau im Bezirk Korneuburg in Niederösterreich auf. Die angehängte Zeichnung zeigte explizite Regeln für Schülerinnen, etwa dass sie T-Shirts tragen sollen, die den Bauchnabel und den Brustansatz verdecken. Buben wiederum gab die Schulleitung vor, dass keine Oberteile mit "diskriminierenden Texten und Bildern" getragen werden dürfen.

In Salzburg forderte eine Direktorin in einem Brief die Eltern schriftlich dazu auf, deren Töchter über "angebrachte Kleidung" für den Schulunterricht aufzuklären. Der Salzburger Bildungsdirektor schickte daraufhin einen erneuten Elternbrief aus, in dem klargestellt wurde, dass der Brief der Direktorin obsolet sei. Zudem verordnete der Schule eine Fortbildung in Sexualpädagogik. (Stefanie Ruep, 20.9.2023)