Berthold Felber steht argumentierend vor dem Mann, der die Delegiertenkarten kontrolliert.
Der Unternehmer Berthold Felber, wie er versucht, zum SPÖ-Bundesparteitag vorgelassen zu werden.
APA/HELMUT FOHRINGER

Der Burgenländer Berthold Felber – langjähriges Mitglied der SPÖ – wollte es bei der Wahl im Juni bis zum Bundesparteiobmann der SPÖ schaffen. Gelungen ist ihm das nicht. Und mehr noch: Die Wahl von Andreas Babler ist aus seiner Sicht nichtig, weshalb er Anfang der Woche beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage eingebracht hat, wie mehrere Medien berichten.

Stimme als ungültig gezählt

Felber war im Juni zwar zur Wahl zugelassen gewesen, die Teilnahme am Bundesparteitag wurde ihm aber verwehrt, weil er dazu nicht delegiert worden war. Zudem sei ein Stimmzettel, auf dem eine Stimme für ihn vermerkt gewesen sein soll, als ungültig gezählt worden. Damit erhielt er keine der Delegiertenstimmen. Um Felber zu wählen, musste man Babler und Hans Peter Doskozil vom Stimmzettel streichen und Felbers Namen hinschreiben.

Der Unternehmer aus Neckenmarkt hat in einem ersten Anlauf versucht, die Sache parteiintern zu klären, und hat im Juni über einen Rechtsanwalt ein elfseitiges Schreiben an die Parteizentrale in der Löwelstraße gerichtet. Darin forderte er die Einsetzung eines Parteischiedsgerichts und die Anfechtung der Wahl am Bundesparteitag in Linz. Nun verlangt er an anderer Stelle, eben beim Landesgericht Wien, dass die Wahl von Andreas Babler zum Bundesparteiobmann der SPÖ für nichtig erklärt wird. (red, 8.8.2023)