Verfassungsministerin Karoline Edtstadler.
Die türkise Verfassungsministerin Karoline Edtstadler hat mit der Idee der Grünen nachträglich keine Freude, obwohl sie mit der ÖVP abgestimmt war.
APA/GEORG HOCHMUTH

Die ÖVP fordert eine Änderung des von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in rein weiblicher Form vorgelegten Gesetzestextes. "Es gibt für die Legistik klare Regeln. Die müssen vom Verfassungsdienst, der ja mir untersteht, auch angesprochen werden", sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) den "Salzburger Nachrichten" vom Dienstag. "Ich empfehle, es den geltenden Regeln anzupassen."

Sie sei dafür, dass man die Sichtbarkeit von Frauen fördere und für Gendergleichstellung sorge, aber "ein Gesetz in rein weiblicher Form zu schreiben ist für mich kein Beitrag dazu", kritisierte die Ministerin. Die Aktion der Justizministerin sei nicht mit ihr abgesprochen gewesen.

Ob die ÖVP dem Gesetzesentwurf in der derzeitig rein weiblichen Form zustimmen wird, ließ die Partei am Dienstag offen. Auch ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker appellierte in einer Stellungnahme an Zadić: "Wünschenswert wäre eine einheitliche Linie für eine geschlechtergerechte Formulierung von Gesetzestexten, wobei die Verständlichkeit und Lesbarkeit nicht verloren gehen darf. Es ist Aufgabe der Justizministerin, diese Linie zu finden." Für die ÖVP stehe bei jedem Gesetz der Inhalt im Vordergrund, bei diesem Gesetz sei dies die Erleichterungen bei Gesellschaftsgründungen samt Einführung einer neuen Gesellschaftsform, so Stocker.

Bereits vergangene Woche hatte die ÖVP Kritik an dem schon im Mai von Zadić gemeinsam mit Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) präsentierten Gesetz zur flexiblen Kapitalgesellschaft geübt. Die Grünen zeigten sich daraufhin überrascht und verwiesen darauf, dass der Gesetzestext vom Koalitionspartner in dieser Form freigegeben worden sei. Männer sind in dem in weiblicher Form verfassten Gesetz ausdrücklich mitgemeint.

Brunner selbst dürfte sich aus dem türkis-grünen Zwist offenbar so gut es geht heraushalten wollen. "„Das Gesetz zur flexiblen Kapitalgesellschaft wurde in materieller Hinsicht unter anderem mit dem Finanzministerium abgestimmt", sagt der Minister auf Anfrage des STANDARD. "Die redaktionelle legistische Ausgestaltung obliegt jedem Ressort selbst.“(APA, red, 2.8.2023)