WKStA Anklage Integrationsfonds
Die WKStA ermittelt nach einem kritischen Rechnungshofbericht von 2015 schon länger.
imago images/CHROMORANGE

Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll Anklage gegen fünf Beschuldigte und zwei Verbände in der Causa rund um angeblich zu günstig verkaufte Immobilien des Integrationsfonds (ÖIF) eingebracht haben. Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Profil" am Freitag. Der ehemalige ÖIF-Geschäftsführer und vier Mitangeklagte sollen den ÖIF dabei massiv geschädigt haben.

Die WKStA bestätigte am Freitagnachmittag auf Anfrage des STANDARD, vor wenigen Wochen Anklage erhoben wurde. Es geht unter anderem um den Vorwurf der Untreue mit einem Schaden von rund zehn Millionen Euro. Die Anklage ist allerdings nicht rechtskräftig, weil einige der Beschuldigten Einspruch eingelegt haben. 

Jahrelange Ermittlungen

Die WKStA ermittelt nach einem kritischen Rechnungshofbericht von 2015 schon länger, ob Immobilien des ÖIF zu günstig verkauft worden waren. Im Zuge der Ermittlungen ist die Behörde offenbar auf Ungereimtheiten gestoßen. Der angenommene Gesamtschaden soll mehr als zehn Millionen Euro betragen. 

Die WKStA hat in der Causa mehrere Gutachten erstellen lassen, in denen die Immobilienverkäufe des zum Innenministerium ressortierenden Fonds unter die Lupe genommen wurden. Dessen gesamter Haus- und Wohnungsbestand soll zwischen 2006 und 2011 an Nahestehende des ÖIF verkauft worden sein, so der Verdacht – und zwar weit unter ihrem Verkehrswert. Die Erwerber sollen sie bald wieder weiterverkauft haben – und zwar mit Gewinn. Nun ist das Oberlandesgericht Wien am Zug, das über die Anklageeinsprüche zu entscheiden hat.

Kein Konnex zu Vorwürfen gegen Kurz

Nichts zu tun hat die Anklage mit Vorwürfen gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Der ehemalige ÖIF-Geschäftsführer hatte sich "Profil" zufolge in einem möglichen Verfahren als Kronzeuge angeboten. Der Vorwurf: Vom Integrationsfonds sollen laut "Profil" damals fragwürdige Inserate geschaltet worden und unsaubere Umfragen durchgeführt worden sein, die dem politischen Interesse Kurz' gedient hätten. Die WKStA dementierte, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen Kurz gibt. Ein Sprecher des Ex-Kanzlers sprach im Juni von konstruierten Vorwürfen. (APA, gra, 14.7.2023)