Die umstrittene Jagd auf sogenannte Problemwölfe ist ein Stück schwieriger geworden.  Grund dafür ist ein Spruch des Verwaltungsgerichtshofs (VwgH). Er wertet die Rechte der Umweltschutzgruppen vor Abschussgenehmigungen, wie sie inzwischen in drei Bundesländern existieren, auf.

Denn obwohl das EU-Recht Wölfe streng schützt, dürfen einzelne Tiere, die auf der Suche nach Fressen Schafe und Ziegen von Züchtern gerissen haben, in Kärnten, Tirol und Salzburg getötet werden. In Salzburg trat eine entsprechende Bewilligung zum Beispiel am Freitag neu in Kraft.

Die Jagd auf den Wolf in Österreich wird schwieriger.
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Einer solchen "Entnahme" von Wölfen, wie die Tötungserlaubnis von der Jägerschaft genannt  wird, liegen in der Regel Landesverordnungen zugrunde. Diese konnten bis dato ohne Beteiligung anerkannter Umweltschutzgruppen in Kraft treten, was den strengen EU-Schutz laut der völkerrechtlichen Aarhus-Konvention und der EU-Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in der Praxis aushebelte.

Ende einspruchloser "Entnahmen" 

Das endet nun. Die neue, vom WWF und dem Ökobüro erwirkte Höchstgerichtsentscheidung bringt laut dem Umweltrechtsexperten Daniel Ennöckl für Wölfe und andere streng geschützte Tiere "einen nennenswerten Fortschritt". 

Grund dafür: Sie zwingt die Landesregierungen, anerkannte Umweltorganisationen vor einer Abschussverordnung ernsthaft anzuhören und ihre auf EU-Recht basierenden inhaltlichen Einwände mitzuerwägen. Tun die Landesbehörden das nicht, können die Umweltgruppen nun das Landesverwaltungsgericht anrufen.

Das ging im Fall einer Abschussverordnung bis dato nicht. Genau aus diesem Grund, so Ennöckl, seien die Länder schon länger davon abgegangen, Entnahme-Bescheide auszustellen, die rechtlich bekämpft werden konnten – und vielfach auch erfolgreich bekämpft wurden.

Tötungen sollen die Ausnahme sein

Dazu muss man wissen, dass Abschüsse geschützter Wildtiere EU-rechtlich nicht prinzipiell untersagt sind. Sie haben jedoch die Ausnahme zu bleiben, was durch drei Bedingungen erreicht wird: Es muss ein ernsthafter wirtschaftlicher Schaden durch eine Tierart vorliegen. Diese darf durch die Abschüsse in ihrem Bestand nicht gefährdet sein – und Abhilfe durch ein gelinderes Mittel muss unmöglich sein.

Im Fall der Wölfe wäre das die Behirtung und Einzäunung von Ziegen und Schafen. Das jedoch lehnen die Züchter unter Hinweis auf die Kosten strikt ab.

Paradoxerweise liegt dem neuen Höchstgerichtsentscheid gar kein "Problemwolf"-Fall zugrunde. Vielmehr ging es dabei um eine Verordnung zum Töten von Fischottern in Niederösterreich. So wie die Wölfe und zum Beispiel die Biber unterliegen auch diese im Wasser lebenden Marder starkem Schutz.

Otter, die unbeliebten Fischfresser

Wie die Wölfe bei den Schafzüchtern sind Fischottern bei Anglern und Fischereiunternehmern unbeliebt. Weil sie Fische fressen. Bundesweit gibt es derzeit fünf Entnahme-Verordnungen zum Fischotter: in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Kärnten.

Auf Druck der Angler und Fischereiunternehmen hatte die niederösterreichische Landesregierung besagte Fischotter-Entnahme-Verordnung 2019 beschlossen. Juristinnen und Juristen des Ökobüros gingen gegen sie vor. Das niederösterreichische Landesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde ab, woraufhin sich die Umweltschützer an den Verwaltungsgerichtshof wandten. Dieser entschied nun im Sinne der NGOs – und der wilden Tiere. (Irene Brickner, 29.6.2023)